Cybermobbing

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Gegen Cybermobbing können sich Betroffene neben einer Strafanzeige auch zivilrechtlich wehren, indem sie z.B. Ansprüche auf Unterlassung, Widerruf und ggf. Schadensersatz gegen den Schädiger und oder Dritte geltend machen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums für dort eingestellte ehrverletzende Beiträge nicht deshalb entfällt, weil dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist. Gegen den Forumsbetreiber kann ab Kenntniserlangung ein Unterlassungsanspruch des Verletzten bestehen, unabhängig von dessen Ansprüchen gegen den Autor des beanstandeten Beitrages. Dabei ist unerheblich, dass es sich um den Betreiber eines sogenannten Meinungsforums handelte.



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