Daimler-Dieselskandal: Landgericht Stuttgart mit weiteren Mercedes-Urteilen zu OM651 mit Euro 5-Norm

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Die Daimler AG hat vor dem Landgericht Stuttgart zwei weitere Niederlagen im Dieselskandal rund um ihre Kernmarke Mercedes-Benz erlitten. Das Unternehmen wurde wegen Schadensersatzes zur Rücknahme eines Mercedes-Benz C 220 CDI und eines B 200 CDI mit dem Dieselmotor OM651 und der Abgasnorm Euro 5 verurteilt.  

Dieselverfahren vor dem Landgericht Stuttgart scheinen der Daimler AG kein Glück zu bringen. Denn zu der Reihe von verbraucherfreundlichen Urteilen gegen den Hersteller von Mercedes-Benz-Fahrzeugen sind zwei weitere hinzugekommen. Das Landgericht Stuttgart verurteilte die Daimler AG in Verfahren wegen eines manipulierten Mercedes-Benz B 200 CDI (Urteil vom 29.10.2020, Az.: 29 O 319/20) und eines manipulierten Mercedes-Benz C 220 CDI (Urteil vom 29.10.2020, Az.: 29 O 322/20) jeweils zur Rücknahme des Fahrzeugs und zur Zahlung von Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB. Für den Mercedes-Benz C 220 CDI erhält der geschädigte Verbraucher 13.146,64 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 29. Juli 2020, und die Daimler AG muss die Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 1.029,35 Euro sowie 54 Prozent der Kosten des Rechtsstreits tragen. Für den manipulierten Mercedes-Benz B 200 CDI erhält der geschädigte Verbraucher 23.220,69 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 29. Juli 2020, ebenso muss die Daimler AG Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 1.242,83 Euro sowie 81 Prozent der Kosten des Rechtsstreits tragen. 

„In beiden Fahrzeugen ist der Dieselmotor OM651 mit der Abgasnorm Euro 5 verbaut. Das Gericht hat in beiden Verfahren deutlich herausgestellt, dass die streitgegenständlichen Fahrzeuge zum Zeitpunkt des Inverkehrsbringens nicht der Verordnung 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen nach den Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 entspricht. Das Gericht stellt dabei vor allem auf das Vorliegen des Emissionskontrollsystems ab, durch das das streitgegenständliche Fahrzeug die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze an Stickoxiden zwar unter Laborbedingungen also unter anderem im Temperaturfenster zwischen 20 und 30 Grad Celsius, einhält, jedoch nicht unter den Bedingungen des realen Straßenbetriebs, also auch bei Temperaturen unter 20 Grad Celsius“, stellt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de) heraus. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde. „Die neuerlichen Urteile zu Mittelklasse-Fahrzeugen von Mercedes-Benz mit dem Dieselmotor OM651 zeigen einmal mehr, dass geschädigte Verbraucher gute Chancen haben, ihre Rechte durchzusetzen und Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu erhalten.“ 

Das Gericht habe deutlich gemacht, dass ein Emissionskontrollsystem, das bereits bei Außentemperaturen unter 20 Grad Celsius nicht in der Lage sei, die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte einzuhalten, werde den Anforderungen der EU-Verordnung 715/2007 nicht gerecht. Durch das Emissionskontrollsystem werde ein Teil des Abgases zur erneuten Verbrennung in den Motor zurückgeführt. Auf diese Weise werde die Sauerstoffkonzentration der Zylinderladung sowie des Verbrennungsmotors gesenkt, was eine Reduktion des Stickoxidausstoßes bewirke. Die Rate der Abgasrückführung werde unter anderem temperaturabhängig gesteuert, was bei niedrigen Temperaturen zu einem erhöhten Stickoxidausstoßes führe. 

Generell gilt: „Viele Mercedes-Benz-Diesel sind mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet. Besonders betroffen sind die Motoren des Typs OM651, OM622, OM626, OM654, OM642 und OM656. Zuletzt wurde auch öffentlich, dass das Mercedes-Benz-Flaggschiff S-Klasse auch vom Dieselskandal betroffen ist. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat in dem Premium-Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung entdeckt und einen überwachten Rückruf angeordnet“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. Davon betroffen sind die Modelle S 350 BlueTEC, S 350 d, S 350 BlueTEC 4MATIC und S 350 d 4MATIC. In diesen Fahrzeugen ist der Dieselmotor OM642 verbaut. Dieser wird seit März 2005 in verschiedenen Leistungsstufen hergestellt und in zahlreichen Mercedes-Baureihen eingesetzt, von vielen Modellen der C- und E-Klasse über die SUV-Modelle G, GL, GLK und ML bis hin zur R-und S-Klasse sowie dem Sprinter und dem Viano im Transportersegment.



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