Daimler-Dieselskandal: Weiteres verbraucherfreundliches Urteil zu Mercedes-Benz GLK 220 CDI

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Die Daimler AG hat vor dem Landgericht Stuttgart eine weitere Niederlage im Dieselskandal rund um ihre Kernmarke Mercedes-Benz erlitten. Das Unternehmen wurde wegen Schadensersatzes zur Rücknahme eines Mercedes-Benz GLK 220 CDI mit dem Dieselmotor OM651 und der Abgasnorm Euro 5 verurteilt.  

Einmal mehr hat die Daimler AG im Dieselskandal eine herbe Niederlage einstecken müssen – und zwar wieder vor ihrem Heimatgericht, dem Landgericht Stuttgart (Urteil vom 23.10.2020, Az.: 29 O 305/20). Der Autohersteller wurde verurteilt, an einen geschädigten Verbraucher 28.135,72 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 11. Juli 2020 abzüglich einer Nutzungsentschädigung zu zahlen und dafür den Mercedes-Benz GLK 220 CDI zurückzunehmen. Von den Kosten des Rechtsstreits wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB haben der Kläger 25 Prozent und die Beklagte 75 Prozent zu tragen. Die Beklagte wurde zudem verurteilt, den Kläger von den durch die Beauftragung der Prozessbevollmächtigten dem Kläger entstandenen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.358,86 Euro freizustellen. 

Der 2015 gebraucht gekaufte streitgegenständliche Mercedes-Benz GLK 220 CDI ist mit dem Skandalmotor OM651 ausgestattet. In diesem Motor ist ein unzulässige Abschalteinrichtung verbaut, der zu einer Veränderung und somit zu einer Reduzierung der Abgasrückführung führt. „Diese Reduzierung führte für sich betrachtet zu einer Verringerung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems“, schreibt das Gericht: „Die Installation der unzulässigen Abschalteinrichtung begründete die konkrete Gefahr des Widerrufs der Zulassung und somit der Stilllegung des Fahrzeugs sowie des massiven Wertverlustes. Seit Inverkehrbringen der Fahrzeuge mit der zweifelhaften EG-Typgenehmigung bestand die Gefahr des Bekanntwerdens der unzulässigen Abschalteinrichtung und des sofortigen Widerrufs der Zulassung ohne Auflagen. Der Fortbestand der allgemeinen Betriebserlaubnis auf der Grundlage der EG-Typgenehmigung hing wesentlich an den Eigenschaften des Motors und seiner Steuerung sowie der Rechtmäßigkeit des Zulassungsverfahrens. Bei einem Widerruf der Zulassung durch das Kraftfahrt-Bundesamt und einem Erlöschen der Betriebserlaubnis drohte jedem Halter dieses Typs die Stilllegung seines Fahrzeugs. Ebenso war jedes Fahrzeug dieses Typs von einem massiven Wertverlust bei Bekanntwerden der Täuschungen bei der Typgenehmigungsprüfung bedroht.“ 

Zudem kritisiert das Gericht, dass die beklagte Daimler AG in der Erwiderung nicht ausreichend dargestellt hat, dass der Einsatz der Abschalteinrichtung lediglich eine gänzlich untergeordnete Rolle gespielt und demzufolge die absolute Ausnahme dargestellt hat. Der bisherige Vortrag der Beklagten spricht sogar dafür, dass die Abgasrückführung im Normalbetrieb häufig reduziert wurde und somit der Einsatz der Abschalteinrichtung in unterschiedlichem Umfang die Regel statt die Ausnahme war. Mangels hinreichenden Vortrags der Beklagte ist somit der Ausnahmetatbestand als nicht erfüllt anzusehen, mit der Folge, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung zu bejahen ist, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde. „Das neuerliche Urteil zu einem Mercedes-Benz GLK mit dem Dieselmotor OM651 zeigt einmal mehr, dass geschädigte Verbraucher gute Chancen haben, ihre Rechte durchzusetzen und Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu erhalten.“ 

Schon mit Urteil vom 11. September 2020 (Az.: 14 O 89/20) wurde der Autohersteller vom Landgericht Stuttgart verurteilt, an einen geschädigten Verbraucher 45.391,49 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 19. September 2019 abzüglich einer Nutzungsentschädigung zu zahlen und dafür den Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC zurückzunehmen. Danach hatte der 8. Senat des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg im Dieselskandal rund um den Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC (Erstzulassung 12. März 2013) mit dem Dieselmotor OM651 und der Abgasnorm Euro 5 für einen weiteren Paukenschlag gesorgt (Urteil vom 18.09.2020, Az.: 8 U 8/20). Erstmals hat die Daimler AG im Diesel-Abgasskandal rund um ihre Kernmarke Mercedes-Benz vor einem Oberlandesgerichts in einem Berufungsverfahren eine Niederlage einstecken müssen. Der Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC mit dem Motor OM651 verfügt laut Gericht über zwei unzulässige Abschalteinrichtungen. Dadurch hält das Fahrzeug die Stickoxidgrenzwerte nur auf dem Prüfstand des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), nicht aber im realen Straßenbetrieb ein. Dadurch ist ein Anspruch des Käufers gegen die Daimler AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB entstanden. Das Oberlandesgericht lies die Argumente des Landgerichts Magdeburg, der Kläger hätte allein ins Blaue hinein argumentiert, nicht gelten und bezog sich in seiner Begründung vor allem auf das Vorliegen einer sogenannte Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. 

„Viele Mercedes-Benz-Diesel sind mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet. Besonders betroffen sind die Motoren des Typs OM651, OM622, OM626, OM654, OM642 und OM656. Zuletzt wurde auch öffentlich, dass das Mercedes-Benz-Flaggschiff S-Klasse auch vom Dieselskandal betroffen ist. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat in dem Premium-Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung entdeckt und einen überwachten Rückruf angeordnet“, erläutert Dr. Gerrit W. Hartung. Davon betroffen sind die Modelle S 350 BlueTEC, S 350 d, S 350 BlueTEC 4MATIC und S 350 d 4MATIC. In diesen Fahrzeugen ist der Dieselmotor OM642 verbaut. Dieser wird seit März 2005 in verschiedenen Leistungsstufen hergestellt und in zahlreichen Mercedes-Baureihen eingesetzt, von vielen Modellen der C- und E-Klasse über die SUV-Modelle G, GL, GLK und ML bis hin zur R-und S-Klasse sowie dem Sprinter und dem Viano im Transportersegment.



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