Daimler: E350-Rückruf! Prüfen Sie Ihre Rechte! Anwaltsinfo

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Medienberichten der letzten Tage zufolge (z.B. Bayern-3-Nachrichten vom 20.12.2023) hat das Kraftfahrt-Bundesamt einen weiteren Rückruf für Mercedes-Diesel-Fahrzeuge wegen des Verdachts einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet.

Konkret soll es um verschiedene Modelle der Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6b gehen, darunter den Mercedes Benz E350.

Es soll eine sechsstellige Anzahl von Fahrzeugen betroffen sein.

Bemängelt werden soll wohl eine bestimmte Software-Strategie, die als sog. "Thermofenster" bekannt ist, auch zwei weitere Strategien zur Abgasbehandlung sollen zweifelhaft sein.

Damit können betroffene Daimler/Mercedes-Kunden, die von dem aktuellen Rückruf betroffen sind, nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten aus Berlin ihre Rechte prüfen.

Zugute kommt Betroffenen dabei nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten unter anderem die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)  zum Az. C-100/21, vom 21. März 2023, in der es um eine Klage gegen Mercedes Benz ging, und in der der EuGH bereits entschieden hatte, dass die Autobauer auch haften, wenn sie nur fahrlässig gehandelt haben. 

Schon in einem früheren Urteil hatte der EuGH entschieden, dass es sich bei "Thermofenstern" grundsätzlich um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt., die nur in engen Grenzen zulässig sein soll.

Betroffene des Daimler-Dieselskandals, die von dem aktuellen Rückruf des KBA z.B. zum E350 betroffen sind, sollten sich nach Ansicht von Dr. Späth & Partner daher umgehend an eine qualifizierte Anwaltskanzlei wenden, und auch immer im Einzelfall geprüft werden, ob z.B. Software-Updates wirklich aufgespielt werden sollten.

Für rechtsschutzversicherte Kunden kann geprüft werden, ob die RS-Versicherung die Kosten übernimmt, nicht rs-versicherte Kunden könnten prüfen, ob z.B. ein Prozessfinanzierer die Kosten übernimmt, Kanzleien wie Dr. Späth & Partner stellen auch gerne eine kostenlose Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung für die Betroffenen.

Betroffene des aktuellen Daimler--Rückrufs durch das KBA sollten sich daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB schnellstmöglich an einen fachkundigen Rechtsanwalt wenden und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2018 mehrere hundert Dieselskandalfälle erfolgreich vertreten hatten.



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