Daimler-Rückrufe: Daimler scheitert mit Widerspruch! Anwaltsinfo

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Daimler ist mit Widersprüchen gegen Rückrufe im Abgasskandal gescheitert, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte aus Berlin betroffene Daimler-Fahrer hinweist.

1,4 Millionen Rückrufe europaweit, über 500.000 allein in Deutschland. Daimler hatte eine illegale Abgastechnik benutzt und musste sie nach verpflichtender Aufforderung durch das Kraftfahrtbundesamt zurückrufen. Die Daimler AG hatte sich von Anfang an gegen diese Rückrufe zur Wehr gesetzt. Nun wurden sämtliche Widersprüche von Daimler vom Kraftfahrtbundesamt zurückgewiesen.  Rechtsanwalt Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner aus Berlin: „Für laufende und zukünftige Schadenersatzverfahren gegen die Daimler AG ist das ein gutes Signal!“ Der erfahrene Anwalt geht davon aus, dass Rückrufe vor deutschen Landgerichten grundsätzlich als Manipulationsnachweis gewertet werden: „Nun sind die Rückrufe amtlich!“ Allerdings kann Mercedes noch vor dem Verwaltungsgericht gegen die Bescheide klagen.

Die Rückrufe hatte nahezu alle Modelle der Schadstoffklassen 5 und 6 der Baujahre 2008 bis 2018 getroffen – die A-Klasse wurde ebenso zurückgerufen wie die Geländewagen, SUVs oder die prestigeträchtige S-Klasse

Daimler hält die Funktionen nach wievor für zulässig und hatte gegen alle Bescheide Widerspruch eingelegt. Allerdings hatten die Widersprüche keine aussetzende Wirkung und die geforderten Maßnahmen mussten umgesetzt werden.

Das Zurückweisen der Widersprüche von Daimler gegen die Bescheide durch das KBA ist nach Ansicht von Dr. Späth & Partner ein gutes Zeichen.

Betroffene Daimler-Kunden können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2017 im Daimler-Diesel-Skandal tätig sind und mehrere hundert betroffene Daimler-Dieselkunden vertreten. Dr. Späth & Partner sind seit dem Jahr 2002, und somit seit über 18 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank-, Kapitalmarkt-und Verbraucherrecht tätig.




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