Daniel-Sebastian-Abmahnung wegen „Kiss FM Top 100“ – Was tun?

  • 3 Minuten Lesezeit

DigiRights Administration lässt illegale Musik-Uploads im Internet verfolgen

Sie haben eine Daniel-Sebastian-Abmahnung im Postkasten und sollen innerhalb nur weniger Tage eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und 1.600 Euro als „Einigungsbetrag“ bezahlen?

Man wirft dem Internet-Anschlusshaber eine Urheberrechtsverletzung vor. Vor allem soll der Abgemahnte unerlaubt die Datei „Kiss FM Top 100“ zum Herunterladen angeboten haben. Das ist rechtswidrig. Man soll sich daher gütig zeigen und einen hohen Geldbetrag zahlen, damit die Sache aus der Welt geschafft wird.

Was die Daniel-Sebastian-Abmahnung jedoch nicht verrät: Nicht jeder Anschlussinhaber ist in der Haftung. Die Rechtsprechung bestätigt, dass man als Inhaber des Internetanschlusses nicht jeden Verstoß verhindern kann. Es gibt daher immer gute Chancen, die Geldbeträge aus der Daniel-Sebastian-Abmahnung abzuwehren. Geben Sie daher nicht vorschnell auf. Wir sagen Ihnen, was viele Abgemahnte tun, um sich erfolgreich zu wehren.

Erste Schritte

1.
Unterschreiben Sie keine Muster aus der Daniel-Sebastian-Abmahnung

(das gilt für den Vergleich und für die Unterlassungserklärung).

2.
Keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei Sebastian in Berlin

(Behalten Sie Ihre Infos für sich. Man wird Ihnen sagen, dass Sie sowieso zahlen müssten) .

3.
Sammeln Sie Fakten und nutzen Sie eine kostenlose telefonische Erstberatung

(Wer hat alles das Internet benutzt: Gäste, Familie, Nachbarn? Unsere Profis klären den Fall sofort).

Was wird dem Anschlussinhaber vorgeworfen? 

Der Auslöser der Daniel-Sebastian-Abmahnung ist ein illegaler Down- bzw. Upload von Songs, die sich in der „Top 100“ der „Kiss FM Charts“ befinden. Der Ermittler – SKB UG – behauptet, dass man den Verstoß über Ihren Internetanschluss protokolliert habe. Jedenfalls hat der Provider Ihren Namen herausgegeben. 

Konkret kann man Musik-Uploads in einer Tauschbörse vornehmen. Dort werden Musikdateien mit anderen Nutzern getauscht. Mithin werden so auch die Songs aus der „Kiss FM Top 100“ angeboten. Darin liegt ein Verstoß nach dem Urhebergesetz. So ist das Angebot in der Tauschbörse ein öffentliches Zugänglichmachen nach § 19a UrhG. Dieses Recht ist ausschließlich dem Rechteinhaber vorbehalten. Daher benötigt man eine Lizenz. 

Was tun bei einer Daniel-Sebastian-Abmahnung? Wehren Sie sich!

Die Erfahrungen unserer Anwälte zeigen, dass auch eine Daniel-Sebastian-Abmahnung Schwachstellen besitzt. Der Abgemahnte steht keinesfalls automatisch in der Haftung. Besonders in großen Haushalten mit mehreren Nutzern sind anwaltliche Verteidigungen gegen Daniel Sebastian oft erfolgreich. In solchen Fällen ist die Täterschaft oft unklar.

Muss ich immer eine Unterlassungserklärung abgeben?

Die hochriskante Unterlassungserklärung schuldet nur der Verantwortliche des illegalen Musikuploads. Ob Sie überhaupt eine Unterlassungserklärung schulden, klären wir mit Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Einschätzung am Telefon. Schnell wissen Sie, ob Sie für den Vorwurf verantwortlich sind.

Risiko: Unterlassungserklärung

Die strafbewehrte Unterlassungserklärung führt zu einem Unterlassungsvertrag mit der DigiRights Administration GmbH. Solche Erklärungen sind mit einem Strafversprechen (Geldstrafe) ausgestattet. Wiederholt sich der Verstoß, obwohl Sie es ja gerade unterlassen wollten, werden Sie mit der von Ihnen versprochenen Geldstrafe konfrontiert. 

Solche Geldstrafen belaufen sich in der Praxis auf bis zu 5.000 Euro je Verstoß. Daher gilt hier, zunächst die Haftung klären zu lassen, bevor man überhaupt daran denkt, eine lebenslange Verbindung mit der DigiRights Administration GmbH einzugehen.

Schadenersatz überhöht

In der Daniel-Sebastian-Abmahnung (dort Seite 2 oben) wird nur von einer kurzen „Tatzeit“ gesprochen. In zeitlicher Hinsicht ist also nur eine punktuelle Nutzungshandlung über den Internetanschluss behauptet. Bei einer Schätzung des Schadens nach § 287 ZPO spielt die Zeitdauer der Verletzungshandlung jedoch eine wichtige Rolle. Der Einigungsbetrag von 1.600 Euro ist damit völlig überhöht. Auch hier kann man viel Geld sparen.

Kompetente Verteidigung gegen Daniel-Sebastian-Abmahnung

Lassen Sie die Vorwürfe von uns überprüfen. Allein aus einer korrekt ermittelten IP-Adresse folgt nicht zwingend der Schluss auf die Täterschaft des Anschlussinhabers. Wie beraten Sie mit einer Erfahrung aus 12.000 Abmahnungen im Bereich Filesharing (Datentausch in Tauschbörsen).

Konsequente Verteidigung dank Erfahrung vom ehemaligen Abmahnanwalt

Das Vergleichsangebot von 1.600 Euro ist nicht annahmefähig. Kein Verbraucher, der von Baumeister Rosing gegen die Daniel-Sebastian-Abmahnung verteidigt worden ist, hat auch nur ansatzweise einen derart hohen Betrag zahlen müssen. Vielmehr werden regelmäßig alle Forderungen erfolgreich abgewehrt. Vertrauen Sie uns. Rufen Sie uns kostenlos für eine Ersteinschätzung Ihres Falles an.



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