Daniel-Sebastian-Abmahnung – Kontor Sports 2018

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Wichtig: Richtig reagieren – Geld sparen! 

Abmahnung von Daniel Sebastian

Sie haben eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung von der Kanzlei Daniel Sebastian erhalten. Schnell wird klar, dass dem Empfänger/Inhaber des Internetanschlusses vorgeworfen wird, eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben. 

Konkret behauptet man, dass man das Musikalbum „Kontor Sports 2018“ in einer Tauschbörse online angeboten hat. Solche Tauschangebote im Internet sind illegal, wenn man dafür keine Erlaubnis von der DigiRights Administration GmbH besitzt (Regelfall). 

Daher wird eine Urheberrechtsverletzung in den Raum gestellt, weshalb man eine riskante Unterlassungserklärung sowie satte 2.400 € Schadenersatz einfordert.

Was kann ich tun – muss ich wirklich 2.400 € bezahlen?

Bleiben Sie ruhig! Es gibt Auswege. Zwar gilt nach der Rechtsprechung folgende Ausgangssituation:

Wird im Internet ein Musikalbum als Datei von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Inhaber des Anschlusses auch für die hierüber begangene Rechtsverletzung persönlich verantwortlich ist (vgl. BGH, Urt. v. 12.05.2010, I ZR 121/08; BGH, Urt. v. 15.11.2012, I ZR 74/12). 

Denn es entspricht der Lebenserfahrung, dass in erster Linie der Anschlussinhaber seinen Internetzugang nutzt, jedenfalls über die Art und Weise der Nutzung bestimmt und diese mit Tatherrschaft bewusst kontrolliert (vgl. OLG Köln, Urt. v. 16.05.2012, 6 U 239/11). 

Jedoch kann mit einer konsequenten Verteidigung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt geholfen werden. Die Forderungen aus der Daniel-Sebastian-Abmahnung sind angreifbar. Insbesondere ist es möglich, die Vermutung gegen den Anschlussinhaber zu entkräften. 

Nicht jeder Anschlussinhaber haftet für alle Verstöße, die über den Router daheim gelaufen sind. Holen Sie sich eine kostenlosen Erstberatung bei uns. Schnell zeigen wir Ihnen die richtige Strategie auf. 

Was sollte ich auf keinen Fall tun?

  • beim Gegner anrufen
  • Geld überweisen
  • Muster-Vergleich unterschreiben
  • Muster-Unterlassungserklärung unterschreiben

Unterschreiben Sie nie eine Muster-Unterlassungserklärung. Es gibt einen guten Grund, warum man sich die Mühe macht und Ihnen ein Muster bereits zur Unterschrift vorlegt. So sind auch die Muster in der Daniel-Sebastian-Abmahnung zu Ihrem Nachteil formuliert. Insbesondere wenn Sie nicht der Täter der Musik-Uploads sind, müssen Sie das Muster in dieser Form nicht abgeben. 

Hier gilt es, den Schaden nicht zu vertiefen. Lassen Sie einen Profi ran. Wir helfen Ihnen, die Unterlassung abzuwehren, jedenfalls eine abgemilderte (modifizierte ) Unterlassungserklärung abzugeben. Machen Sie keine Experimente. Unterlassungsverpflichtungen gelten ein Leben lang. Solche Bindungen müssen von einem Profi vorher überprüft werden.

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Notieren Sie die Fristen in der Daniel-Sebastian-Abmahnung, damit Sie rechtzeitig reagieren. Nutzen Sie die kostenlose Erstberatung mit Baumeister Rosing.

Lesen Sie mehr zum Thema Daniel-Sebastian-Abmahnung:

https://www.baumeister-rosing.de/daniel-sebastian-abmahnung/


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