Daniel-Sebastian-Mahnbescheid erfolgreich abwehren!

  • 2 Minuten Lesezeit

Keine Zahlungspflicht für Anschlussinhaber!

Die Kanzlei Daniel Sebastian aus Berlin lässt für die DigiRights Administration GmbH regelmäßig Mahnbescheide mit hohen Geldforderungen verschicken. Insbesondere soll der Inhaber des Internetanschlusses hierauf Schadenersatz und Rechtsanwaltsgebühren wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung zahlen. Die Forderungen im Mahnbescheid sind überdurchschnittlich hoch. Insbesondere dann, wenn umfangreiche Musikalben aus den Charts betroffen sind, verlangt die Abmahnkanzlei bis zu 3.500 Euro.

Dabei hat ein Mahnbescheid immer eine Vorgeschichte. Zunächst wird eine Daniel-Sebastian-Abmahnung an den Internet-Anschlussinhaber verschickt. Diesem wird vorgeworfen, von seinem PC aktuelle Songs oder ganze Musikalben über Tauschbörsen im Internet angeboten zu haben. Doch eher selten besteht tatsächlich eine umfängliche Haftung für die Verstöße. Viele Anschlussinhaber verteidigen sich daher zu Recht. Jedoch erhöht man mit dem Mahnbescheid erheblich den Druck. Viele lassen sich einschüchtern und zahlen daher die hohen Summen. Jedoch besteht hierzu keine Pflicht.

Ein Mahnbescheid ist....

  • „nur“ eine automatisierte Zahlungsaufforderung

Diese wird ohne inhaltliche Prüfung, ob der Anschlussinhaber in der Schuld steht, durch zentrale Mahnstellen in Deutschland verschickt. Diese Stellen nennt man Zentrale Mahngerichte.

  • kein Urteil

Das Mahnverfahren ist kein regulärer Gerichtsprozess. Es fehlt ein prüfender Richter. Es handelt sich um eine schlichte Zahlungsaufforderung durch eine Mahnabteilung, mehr nicht.

  • ohne Prüfung des Vorwurfes

Die Haftung des Anschlussinhabers für die behauptete Urheberrechtsverletzung wegen unerlaubten Down- bzw. Uploads ist nicht geklärt. Zentrale Mahngerichte prüfen den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides nur auf die formelle Richtigkeit.

  • ohne Begründung 

Der Antrag enthält keinerlei Begründung von Daniel Sebastian. Etwaige Beweisstücke sind unzulässig und gehören nicht in das Mahnverfahren.

  • ein günstiges Druckmittel gegen Verbraucher 

Die Mindestgebühr für den Erlass beträgt lediglich 32,00 Euro.

Wer kann einen Mahnbescheid beantragen?

Tatsächlich jeder kann einen Mahnbescheid online beantragen.

Was verlangt der Daniel-Sebastian-Mahnbescheid?

Geld:

  • ein hohes Lizenzgeld für die Musikproduzentin DigiRights Administration GmbH
  • Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit
  • angefallene Zinsen
  • Kosten des Mahnverfahrens

Muss ich den Geldbetrag in jedem Fall zahlen?

Nein! Der Anschlussinhaber ist überhaupt nicht verpflichtet, die im Mahnbescheid genannten Geldbeträge zu zahlen. Ob der Anschlussinhaber für die Urheberrechtsverletzung tatsächlich in der Schuld steht, ist auch beim Erlass des Mahnbescheids nicht geprüft worden.

Was kann ich machen?

In jedem Fall legen Sie bei einem Daniel-Sebastian-Mahnbescheid Widerspruch ein und lassen Sie Baumeister Rosing die Verteidigung übernehmen. Mit unseren Erfahrungen wehren wir die hohen Forderungen konsequent ab. Vor allem können wir in Deutschland auf eine Erfahrung aus vielen Mahnverfahren und Klagen im Urheberrecht zurückgreifen.

Widerspruchsfrist

Die Frist für den Widerspruch beträgt 2 Wochen. Fristbeginn ist das Datum der Zustellung notiert auf dem gelben Umschlag.

Was passiert nach einem Widerspruch?

Legen Sie Widerspruch ein, wird die Antragstellerin – DigiRights Administration GmbH – hierüber informiert. Anschließend muss sich die Rechteinhaberin überlegen, ob eine Klage gegen den Anschlussinhaber Aussicht auf Erfolg bietet. 

Somit lohnt sich der Widerspruch

  • kein vollstreckbarer Titel
  • aktive Gegenwehr durch Spezialisten von Baumeister Rosing
  • komplette Abwehr der Zahlungsansprüche

Mit Baumeister Rosing die Forderungen aus dem Daniel-Sebastian-Mahnbescheid erfolgreich abwehren! Nutzen Sie ein kostenloses Erstgespräch mit uns. Wir sind täglich von 9 - 20 Uhr erreichbar. 



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