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Darf man eine Scheibe einschlagen, um einen Hund aus einem aufgeheizten Auto zu retten?

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Es passiert leider jedes Jahr aufs Neue. Unachtsame Hundehalter lassen ihre Hunde im warmen Auto zurück. Oft verkennen viele, dass selbst bei vermeintlich geringen Temperaturen sich das Auto schnell aufheizen kann. Somit kann das Auto zur tödlichen Hitzefalle werden.

Hätten Sie gewusst, dass schon bei 25 Grad Außentemperatur nach einigen Minuten die Innentemperatur des Autos bereits auf mehr als 40 Grad ansteigen kann?

Doch wie verhält man sich richtig, wenn man ein Hund in einem offensichtlich überhitzten Auto vorfindet? Macht man sich strafbar, wenn man die Scheibe einschlägt, um den Hund zu retten?

Grundsätzlich gilt: Um das Leben eines Hundes zu retten, kann es gerechtfertigt sein, eine Autoscheibe einzuschlagen. Dabei ist allerdings immer auf den konkreten Einzelfall abzustellen. Das Einschlagen der Scheibe darf deswegen nur das letzte mögliche Mittel sein, um den Hund vor gesundheitlichen Schäden oder dem Tod zu retten.

Zunächst ist man verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, um den Hundehalter ausfindig zu machen. Findet man den Hund im Auto auf einem belebten Parkplatz vor, empfiehlt es sich, dort den Halter ausrufen zu lassen. In einer Wohngegend kann man zur Haltersuche an nahe liegenden Häusern klingeln. Findet man den Halter nicht, sollte man die Polizei benachrichtigen.

Auch der Zustand des Hundes ist dabei im Auge zu behalten: Liegt der Hund apathisch, stark hechelnd im Auto oder hat bereits das Bewusstsein verloren, ist höchste Eile geboten. Dann kann man nicht mehr abwarten, bis der Halter aufgefunden ist. Dabei kann dann auch das Einschlagen der Autoscheibe gerechtfertigt sein, so dass man nicht wegen Sachbeschädigung bestraft werden kann.

Nachdem der Hund befreit ist, ist er unverzüglich in den Schatten zu bringen und mit Wasser zu versorgen. Beachten Sie bitte dabei, dass das Wasser nicht eiskalt sein sollte. Anschließend ist der Hund schnellstmöglich zum Tierarzt zu bringen.

Sollte die Polizei ein Ermittlungsverfahren wegen des Einschlagens der Scheibe einleiten, so besteht in der Regel die Möglichkeit durch einen Rechtfertigungsgrund straffrei zu bleiben. Dabei sollte man aber verdeutlichen, dass das Einschlagen der Scheibe die letzte Möglichkeit war, den Hund zu retten. Es kommt hierbei tatsächlich auch immer auf den Einzelfall an. Ein auf Strafrecht spezialisierter Anwalt kann dazu umfassend Auskunft geben.

Auch dem Halter des Hundes, der seinen Hund bei Hitze im Auto gelassen hat, drohen Konsequenzen. Er muss mit der Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens oder eines Bußgeldverfahrens rechnen.

Haben Sie Fragen zum Tierrecht oder Strafrecht? Dann nehmen Sie gerne mit Rechtsanwältin Sandra Baumann Kontakt auf!



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