Darlehen widerrufen: Countdown für den Widerrufsjoker

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Bankdarlehen, die wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen nicht wirklich auf sicherer Basis stehen, sind unter dem Dach des „Ewigen Widerrufsrechts“ widerrufbar, weil die Widerrufsfrist niemals abgelaufen ist. Im Sprachgebrauch hat sich für die damit mögliche Ausstiegsvariante ohne Zahlung einer hohen Vorfälligkeitsentschädigung der Begriff „Widerrufsjoker“ etabliert. Klartext: Darlehensnehmer können hoch verzinste Darlehen beenden und zu den nach wie vor sehr niedrigen Zinsen neu finanzieren.

Damit soll nun spätestens zum 21. Juni 2016 Schluss sein. Spätestens drei Monate nach der endgültigen Abstimmung über ein neues Gesetz, mit dem offiziell lediglich Vorgaben der neuen Wohnimmobilienkreditrichtlinie der Europäischen Union umgesetzt werden sollen, dürften auch so genannte Altverträge, also Verträge, die nach November 2002 abgeschlossen werden, auch den neuen Regeln für Wohnimmobilienkredite unterliegen.

Der Gesetzgeber erweist mit diesem eigenmächtigen Einbeziehen der Altverträge einer verbraucherfreundlichen Umsetzung dieser Richtlinie einen Bärendienst, von der nur eine Seite profitiert: Die Banken, die durch den Totalausfall des Widerrufsjokers Milliarden sparen und daher ihren mächtigen Einfluss auf Gremien und Politiker erfolgreich genutzt haben.

Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann aus Stuttgart gehört zu den 22 versierten Kanzleien, die sich deutschlandweit formiert haben, um das geplante Gesetzesvorhaben zumindest öffentlich zu machen und damit einen Weckruf zu starten, damit Verbraucher ihre Rechte bis zum 21. Juni 2016 noch nutzen können. Dazu bieten die Kanzleien eine Überprüfung von Widerrufsbelehrungen an, außerdem gibt es in ganz Deutschland ab Mitte Januar kostenfreie Informationsveranstaltungen zum Thema „Widerruf“, für die man sich ab sofort unter www.jetzt-widerrufen.de anmelden kann.

Das Prozedere ist denkbar einfach: Nach der regelmäßig kostenlosen Belehrungsprüfung sollte in rund 80 % aller Fälle der Weg für einen erfolgreichen Widerruf frei sein.

Es werden zum Thema deutschlandweit Informationsveranstaltungen angeboten.

U.a. auch in Stuttgart:

  • Stuttgart-Bad Cannstatt am 20. Februar 2016 um 11 Uhr (Kanzlei Heinzelmann)
  • Stuttgart-Bad Cannstatt am 19. März 2016 um 11 Uhr (Kanzlei Heinzelmann)

Um Anmeldung auf der Homepage http://www.jetzt-widerrufen.de oder telefonisch wird gebeten, die Veranstaltung ist kostenlos, Teilnehmer werden über den Ort gesondert informiert.

Mehr Informationen: http://www.mph-legal.de/

MPH Legal Services

Rechtsanwalt Dr. Martin P. Heinzelmann


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