Prüfung Widerrufsjoker – Countdown bis 21.06.2016

  • 3 Minuten Lesezeit

Enthält ein Darlehensvertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, kann der Kreditnehmer den Darlehensvertrag auch noch nach Jahren widerrufen (sog. Widerrufsjoker). Dies hat für den Darlehensnehmer den immensen Vorteil, dass er den alten, meist mit hohen Kreditzinsen belasteten Darlehensvertrag ohne Vorfälligkeitsentgelt ablösen und die verbliebene Restschuld über einen neuen Kreditvertrag zu den historisch niedrigen Darlehenszinsen von heute finanzieren kann. Allein die hierdurch zu erzielenden Zinsersparnisse belaufen sich abhängig von der Höhe der verbliebenen Restschuld nicht selten auf einige Zehntausend Euro. Weil die kreditgebende Bank mit den Zins- und Tilgungsleistungen bis zum Widerruf wirtschaften konnte, muss sie darüber hinaus auch noch Nutzungsersatz an ihren Kunden zahlen. Diese für den Kreditnehmer überaus vorteilhafte Situation ist unter dem Begriff „Widerrufsjoker“ bekannt geworden. Allerdings kann diese Joker-Karte nicht mehr lange gespielt werden!

Der Widerruf bestimmter Kreditverträge ist nur noch bis zum 21.06.2016 möglich!

Der Countdown für Widerrufsjoker läuft: „…Wer für seinen Kredit noch hohe Zinsen zahlt, kann mit einem Trick Geld sparen... Allerdings müssen sich Betroffene beeilen: Der Gesetzgeber hat diese Entwicklung erkannt und die Widerrufbarkeit der Altverträge bis zum 21. Juni begrenzt. Wer sich von einem möglicherweise teuren Vertrag lösen möchte, muss diese, von Anlegeranwälten gern „Widerrufsjoker“ genannte Karte bis dahin gespielt haben“ warnt die Frankfurter Allgemeine in einer Online-Veröffentlichung vom 25.05.2016.

Alle Darlehensverträge sollten daher schleunigst dahingehend geprüft werden, ob der Vertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung beinhaltet, damit der Widerrufsjoker noch rechtzeitig gezogen werden kann. Eine Vorprüfung, ob die Widerrufsbelehrung eines Darlehensvertrags mit hoher Wahrscheinlichkeit fehlerhaft ist, kann dabei auch von dem juristischen Laie einfach daheim ausgeführt werden.

Quick-Check Widerrufsjoker

Können zwei der folgenden drei Fragen mit „Ja“ beantwortet werden, ist die Widerrufsbelehrung des Darlehensvertrags mit hoher Wahrscheinlichkeit fehlerhaft (Wahrscheinlichkeit Widerrufsjoker ca. 80 %). In diesem Fall lohnt es sich, einen juristischen Profi einzuschalten, um alle aus dem Widerrufsjoker resultierenden Vorteile schnellstmöglich zu sichern.

Frage 1:

Wurde der Darlehensvertrag in der Zeit zwischen dem 1. September 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossen?

Frage 2:

Handelt es sich um einen Immobilienkredit der DSL-Bank, DKB, Deutschen Bank, ING-Diba, Commerzbank, einer Sparkasse – wie z. B. der Sparkasse KölnBonn –, der Dresdner Bank oder der Sparda-Bank?

Frage 3:

Enthält die Widerrufsbelehrung einen der folgenden Sätze?

  • „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“
  • „Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufsbelehrung erfüllen.“
  • „Der Lauf der Frist beginnt erst, wenn Ihnen diese Belehrung ausgehändigt worden ist, jedoch nicht, bevor uns die von Ihnen unterschriebene Ausfertigung des Darlehensvertrags zugegangen ist.“
  • „Die Frist beginnt einen Tag nach Aushändigung von Belehrung und Darlehensvertrag.“
  • „Frist bitte im Einzelfall prüfen“ (häufig als Fußnote).
  • „Fristbeginn ab Eingang der Vertragsurkunde beim Unternehmen.“
  • „...ohne Angabe von Gründen in Schriftform (…) widerrufen.“
  • „Der Lauf der Frist beginnt nicht vor Eingang des Darlehensvertrags bei uns.“
  • „Die Frist beginnt frühestens mit dem Tag des Eingangs des unterschriebenen Darlehensvertrags!“
  • „Ihr Widerruf gilt als nicht erfolgt, wenn Sie das empfangene Darlehen nicht binnen zwei Wochen entweder nach Erklärung des Widerrufs oder nach Auszahlung des Darlehens zurückzahlen.“
  • „Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform.“
  • „Wenn das Darlehen vor der Erklärung seines Widerrufs ausgezahlt worden ist, so beginnt die Zwei-Wochen-Frist für die Rückzahlung einen Tag nach der Erklärung seines Widerrufs.“
  • „Die Frist beginnt einen Tag, nachdem Sie den von Ihnen unterschriebenen Darlehensvertrag mit der ebenfalls unterschriebenen Widerrufsbelehrung an uns abgesandt haben.“
  • „Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist und Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben.“
  • „Der Lauf der Frist beginnt frühestens, wenn Ihnen diese Belehrung über Ihr Widerrufsrecht ausgehändigt worden ist, jedoch nicht, bevor Sie die von uns gegengezeichnete Ausfertigung des Darlehensvertrags erhalten haben.“
  • „Die Widerrufsfrist beginnt ebenfalls nicht vor Vertragsabschluss zu laufen.“

Fazit: Widerrufsbelehrung prüfen! Widerrufsjoker nutzen!

Können zwei der vorgenannten drei Fragen mit „Ja“ beantwortet werden, ist die Widerrufsbelehrung des Vertrags mit hoher Wahrscheinlichkeit fehlerhaft. Im Fall einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung kann der Widerrufsjoker ausgeübt werden. Allerdings meist nur noch bis zum 21. Juni 2016. Um Fehler bei der Ausübung des Widerrufsrechts in letzter Sekunde zu vermeiden, empfiehlt es sich hierbei, die juristische Hilfe eines versierten Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen. Schließlich versuchen die Banken, den Widerruf von Darlehen mit allen rechtlich denkbaren Argumenten und Kniffen abzuwehren.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von WAGNER HALBE Rechtsanwälte

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten