Darlehensschulden und Bank rührt sich nicht? Glück gehabt und der Anspruch erlischt

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Verlust des Darlehensrückzahlungsanspruchs der Bank, falls Anspruch länger als 10 Jahre seitens der Bank gegenüber dem Darlehensnehmer nicht geltend gemacht wurde.

Wird ein Verbraucherdarlehensvertrag gekündigt hat der Darlehensgeber Anspruch auf den geliehenen Betrag. Durch diesen Akt gerät der Schuldner in Verzug und die gewöhnliche Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB wird gehemmt.

Nach § 497 III S.3 wird diese Hemmung nach nicht mehr als 10 Jahren von ihrer Entstehung an aufgehoben und der Anspruch des Darlehnsgebers verwirkt. Dabei ist umstritten, ob nach Ablauf dieser zehn Jahre die gewöhnliche Verjährungsfrist von drei Jahren zu laufen beginnt. Dies wurde allerdings vom OLG Hamm (vom 29.12.2015 Az.: 31 W 82/15) verneint. Nach Meinung des Gerichts tritt das das gesamte Erlöschen der Forderung nach zehn Jahren ein, solange kein anderer Hemmgrund die Verjährung weiter hinausstreckt.

Ebenso wie die Verjährungseinrede sorgt die Verwirkungseinrede dafür, dass ein Anspruch nicht mehr durchsetzbar ist. Allerdings ist ein Recht nur dann verwirkt, wenn der sog. Umstands- und Zeitmoment gegeben sind, der Gläubiger also seinen Anspruch bereits über längere Zeit nicht mehr geltend gemacht hat und der Schuldner sich bereits auf dessen Nichtmehrgeltendmachung eingestellt hat.

Weiter muss der Schuldner in Glauben darauf, dass besagte Forderung nicht mehr geltend gemacht wird, Vermögensdispositionen getroffen haben.

Sollten folglich sowohl die zehn Jahre verstrichen sein, als auch Umstands und Zeitmoment gegeben sein, so ist der Anspruch des Darlehnsgebers verjährt und damit nicht mehr durchsetzbar.

Trotzdem sollten solche Verjährungsansprüche immer von einem Anwalt geprüft werden um ggf. die Sachlage richtig einschätzen zu können und unschöne Rechtsstreitigkeiten zu verhindern. 

Die Bankrechteskanzlei MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, vertritt Ihre Interessen bundesweit gegebenüber Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen.



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