Darlehenswiderruf sticht! DSL-Bank unterliegt in Hamburg, auch Verträge ab 2011 widerrufbar!

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Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass auch die seitens der DSL-Bank vielfach verwendete Widerrufsbelehrung aus dem Jahre 2011 und später rechtswidrig ist (Urt. v. 19.09.2016, 325 O 42/16). Somit sind auch Darlehensverträge, die nach dem 10.06.2016 abgeschlossen wurde, widerruflich, womit sich Darlehensnehmer das heute deutlich günstigere Zinsniveau zu Nutze machen können, ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus den Altdarlehen aussteigen können und bezahlte Zins- und Tilgungsleistungen mindestens einer 2,5-prozentigen Nutzungsentschädigung (über Basiszinssatz der EZB) zuführen können.

Das Landgericht Hamburg entschied, dass die Widerrufsbelehrung ungeachtet der Tatsache, dass die damals geltende Musterbelehrung verwendet wurde, rechtswidrig ist!

Dies maßgebend auch den nachfolgenden Gründen:

Abgesetzt von der eingerahmten Widerrufsbelehrung befindet sich in der Widerrufsbelehrung ein Hinweis über das Widerrufsrecht bei mehreren Darlehensnehmern und der Hinweis, wonach durch Unterzeichnung dieser Erklärung der Darlehensnehmer ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Darlehensvertrages abgibt.

Ferner deklinierte die DSL-Bank eine Bindung des Darlehensnehmers mit seiner Unterschrift an seine Vertragserklärung von einem Monat(!). Diese Frist sollte mit Unterzeichnung des Vertragsangebotes durch den Darlehensnehmer beginnen.

Das Landgericht sah hierin einen Verstoß gegen das Deutlichkeitsgebot gemäß §§ 355 Abs. 2, 360 BGB a.F.

Nach Ansicht des Gerichts wurde durch die auf der folgenden Seite der Widerrufsbelehrung mitgeteilte Bindung des Darlehensnehmers an seine Vertragserklärung gegen den Deutlichkeitsgrundsatz verstoßen. Durch diese Bindefrist – wenn auch außerhalb der Widerrufsbelehrung positioniert(!) – könne beim Verbraucher der Eindruck vermittelt werden, er können nur eingeschränkt von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen.

MPH Legal ServicesRA Dr. Martin Heinzelmann, LL.M. (Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) – vertritt Darlehensnehmer der DSL-Bank und anderer Banken/Sparkassen bundesweit in Darlehenswiderrufsfällen.


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