Das Berliner Testament

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Ein Klassiker mit Vor- und Nachteilen

Um den Nachlass gemeinsam zu regeln, setzen viele Ehepaare und eingetragene Lebenspartner ein sogenanntes Berliner Testament auf. Es stellt eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments dar und ist mit einigen rechtlichen Konsequenzen verbunden.

Mit dem Berliner Testament setzen sich die Ehepaare und eingetragenen Lebenspartner jeweils gegenseitig zum Alleinerben ein. Nach dem Tod des länger lebenden Partners, soll dann das gemeinsame Erbe auf einen oder mehrere Dritte, beispielsweise die Kinder, über gehen.

Der Vorteil ist, dass der Partner finanziell abgesichert wird, bevor die gesetzliche Erbfolge in Kraft tritt. Scheitert die Ehe, ist das Testament mit der Scheidung unwirksam. Es ist keine gemeinsame Erklärung für eine Aufhebung oder einen Widerruf erforderlich.

Pflichtteilsansprüche bleiben jedoch bestehen!

Obwohl das gesamte Vermögen an den länger lebenden Ehepartner geht, bleibt der gesetzliche Pflichtteilsanspruch der Kinder bestehen, den sie unmittelbar geltend machen können.


Es ist wichtig mit seinen gesetzlichen Erben über die gemeinsamen Absichten aus dem Testament zu sprechen. Der länger lebende Ehepartner soll vorerst abgesichert werden. Hierfür können durch einen notariell beurkundeten Pflichtteilsverzicht Vorkehrungen getroffen werden.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, eine Pflichtteilsstrafklausel in das Testament aufzunehmen. Sie kann den Erben motivieren, den Pflichtteil nicht sofort zu beanspruchen, damit der Überlebende Ehegatte allein über den Nachlass verfügen kann.

Alternativ könnte das Erbe auch so aufgeteilt werden, dass das Kind beim ersten Todesfall zumindest den Pflichtteil erhält.

Bindungswirkung aufgrund wechselbezüglicher Verfügungen beachten!

Die Ehepartner lassen sich mit dem Verfassen eines Berliner Testaments auf eine wechselbezügliche Verfügung ein. Durch diese Bindungswirkung ist für Änderungen oder einen Widerruf die Zustimmung beider Partner erforderlich.

Verstirbt jedoch ein Partner, hat der Hinterbliebene nur noch begrenzte Möglichkeiten und wird bei der Verfügung des Vermögens eventuell stark eingeschränkt sein.

Da man nicht absehen kann, was die Zukunft mit sich bringt, sollte man im Testament stets einen Änderungsvorbehalt aufnehmen. So kann die Erbfolge auch nach dem Tod des Partners neu geregelt werden.

Auswirkungen auf die Erbschaftssteuer?

Eine weitere Schwierigkeit am Berliner Testament bringt der steuerliche Nachteil mit sich, welcher insbesondere die Kinder (Schlusserben) belasten kann. Denn das geerbte Vermögen wird vermutlich nach Versterben des zweiten Ehepartners erheblich höher ausfallen. Die Erbschaftssteuer passt sich dementsprechend an.

Man sollte daher zu Lebzeiten vielleicht an eine Schenkung des Vermögens an die Kinder denken, da diese nicht unter die Erbschaftssteuer fällt und die Schlusserben finanziell entlasten könnte.

Das Leben im Ausland hat Folgen!

Wenn Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegen, ist zu beachten, ob diese Rechtsordnung überhaupt ein Gemeinschaftliches Testament anerkennt. Ist dies nicht der Fall, so ist das Testament ungültig und es würde die gesetzliche Erbfolge nach den Regeln des Landes eintreten, in dem sich der letzte gewöhnliche Aufenthalt befand. Soll diese Wirkung vermieden werden, bietet sich für die Ehegatten an, eine Rechtswahl zugunsten des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts zu treffen. Alternativ wären zwei Einzeltestamente die möglicherweise besser Wahl.

Fazit

Das Aufsetzen eines gemeinschaftlichen Testaments ist mit vielen Emotionen verbunden. Gleichzeitig besteht die Gefahr, schnell mit den unterschiedlichsten juristischen Begriffen und ihrer korrekten Anwendung überfordert zu sein. Im schlimmsten Fall kann das Testament für unwirksam erklärt werden, wodurch die gesetzliche Erbfolge in Kraft tritt. Daher empfiehlt es sich, rechtzeitig einen Anwalt oder Notar aufzusuchen, der die juristische Kleinstarbeit übernimmt und dabei helfen kann, den Durchblick zu behalten.


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