Testament erstellen: Diese Kosten können anfallen
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Experten-Autorin dieses Themas
Früher oder später beschäftigen sich die meisten Menschen damit, ihren Nachlass zu regeln. Ein Testament ist tatsächlich die häufigste und bekannteste Form, den Letzten Willen festzuhalten. Doch viele Menschen zögern, weil sie die damit verbundenen Kosten scheuen. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige, was Sie über die Kosten eines Testaments wissen müssen.
Testamentskosten: Ein Überblick
Ein Testament kann auf unterschiedliche Weise erstellt werden: handschriftlich, mithilfe eines Notars oder eines Rechtsanwalts. Je nachdem, welchen Weg Sie wählen, variieren die Kosten erheblich.
Das eigenhändige oder handschriftliche Testament ist die einfachste und kostengünstigste Form, ein Testament zu erstellen. Es muss komplett von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben sein. Es bietet den Vorteil der Kostenersparnis, birgt aber das Risiko von Formfehlern und Unklarheiten.
Das notarielle Testament wird von einem Notar erstellt und beurkundet. Es bietet eine hohe Rechtssicherheit und minimiert das Risiko von Anfechtungen. Die Kosten sind jedoch höher als bei einem eigenhändigen Testament. Es eignet sich besonders für komplexere Nachlassregelungen.
Als dritte Option können Sie einen Rechtsanwalt für Erbrecht mit der Erstellung des Testaments beauftragen. In der Regel vereinbart der Anwalt mit Ihnen vorab ein Honorar – entweder ein Zeithonorar auf Basis seines Stundensatzes oder ein Pauschalhonorar. In letzterem Fall zahlen Sie für das Testament einen Festpreis, unabhängig davon, wie lange der Rechtsanwalt für die Errichtung benötigt.
Was kostet ein Testament beim Notar?
Ein notarielles Testament bietet den Vorteil der Rechtssicherheit. Doch welche Kosten kommen dabei auf Sie zu? Die Notargebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) verbindlich festgelegt. Für jede Art von Geschäft gibt es einen festgelegten Gebührensatz. Die Berechnung der Gebühr erfolgt auf Basis dieses Satzes und orientiert sich an der Gebührenstaffelung, die vom Geschäftswert abhängt. Daher fallen bei jedem Notar in Deutschland dieselben Kosten an. Die Gebühr für die Beurkundung umfasst eine umfassende Beratung durch den Notar, die Erstellung des Entwurfs sowie die eigentliche Beurkundung des Testaments.
Es spielt eine Rolle, ob ein Einzeltestament oder ein gemeinschaftliches Testament von Ehepartnern erstellt wird. Für ein Einzeltestament beträgt die Gebühr gemäß KV 21200 GNotKG eine volle Gebühr (1,0). Für ein gemeinschaftliches Testament wird nach KV 21100 GNotKG eine doppelte Gebühr (2,0) fällig.
Die Bestimmung des Geschäftswertes richtet sich nach § 102 GNotKG. Wenn der gesamte Nachlass behandelt wird, wird der Wert des Vermögens des Testierenden zum Zeitpunkt der Beurkundung herangezogen. Falls nur ein Einzelgegenstand per Vermächtnis verfügt wird, richtet sich der Geschäftswert nach dem Wert dieses Gegenstands.
Grundsätzlich gilt: Je größer Ihr Vermögen ist, desto höher sind auch die entstehenden Kosten. In der folgenden Tabelle zur Gebührenordnung finden Sie als Orientierung einige Werte für die notarielle Beurkundung eines Einzeltestaments aufgeführt:
Geschäftswert (= Nachlasswert) | Einzeltestament Kosten | Details zur Berechnung |
---|---|---|
10.000 € | ca. 125 € | Beurkundung 75 € + Auslagen ca. 30 € + USt. ca. 20 € = ca. 125 € |
20.000 € | ca. 163 € | Beurkundung 107 € + Auslagen ca. 30 € + USt. ca. 26 € = ca. 163 € |
30.000 € | ca. 184 € | Beurkundung 125 € + Auslagen ca. 30 € + USt. ca. 29 € = ca. 184 € |
50.000 € | ca. 232 € | Beurkundung 165 € + Auslagen ca. 30 € + USt. ca. 37 € = ca. 232 € |
100.000 € | ca. 361 € | Beurkundung 273 € + Auslagen ca. 30 € + USt. ca. 58 € = ca. 361 € |
250.000 € | ca. 672 € | Beurkundung 535 € + Auslagen ca. 30 € + USt. ca. 107 € = ca. 672 € |
500.000 € | ca. 1148 € | Beurkundung 935 € + Auslagen ca. 30 € + USt. ca. 183 € = ca. 1148 € |
750.000 € | ca. 1624 € | Beurkundung 1335 € + Auslagen ca. 30 € + USt. ca. 259 € = ca. 1624 € |
1.000.000 € | ca. 2100 € | Beurkundung 1735 € + Auslagen ca. 30 € + USt. ca. 335 € = ca. 2100 € |
Kosten Testament vom Rechtsanwalt
Sie können alternativ auch einen Rechtsanwalt für Erbrecht damit beauftragen. Die Kosten für einen Testamentsentwurf durch einen Anwalt richten sich ebenfalls nach dem Nachlasswert und/oder dem Arbeitsaufwand. Eine Erstberatung kostet in der Regel zwischen 190 und 300 Euro. Für die Erstellung eines Testaments berechnen Anwälte die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Im Unterschied zum Notar ist es möglich, dass Anwälte für beratende Tätigkeiten eine Gebührenvereinbarung mit dem Mandanten abschließen.
Bei der Gebührenvereinbarung gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten wie beispielsweise Pauschalhonorare, Zeitvergütung oder die Festlegung eines bestimmten Gebührentatbestandes aus dem Vergütungsverzeichnis. Der Anwalt wird dabei stets ein angemessenes Verhältnis zwischen Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko im Hinblick auf das vereinbarte Honorar anstreben. In den meisten Fällen wird ein Zeithonorar auf Basis eines angemessenen Stundensatzes vereinbart.
Generell gilt: Bei geringem Nachlasswert ist ein Testament beim Notar meist die kostengünstigere Option. Bei hohem Nachlasswert kann es günstiger sein, sich von einem Anwalt auf Pauschalhonorar- oder Stundenhonorarbasis beraten zu lassen. Es empfiehlt sich, vor der Auftragserteilung beim Anwalt zu erfragen, welche Kosten für die Testamentsberatung anfallen werden.
Weitere Kostenfaktoren
Testament hinterlegen
Wer ein Testament verfasst, möchte sicherstellen, dass es im Todesfall gefunden und nicht verfälscht wird. Eine sichere Möglichkeit ist die Hinterlegung beim Nachlassgericht. Dazu wenden Sie sich an das Amtsgericht Ihres Wohnortes, da sich dort das Nachlassgericht befindet. Bei Unsicherheit hilft eine Internetsuche, beispielsweise auf gerichtsstand.net. Beim Nachlassgericht stellen Sie dann einen Antrag auf Hinterlegung.
Das entsprechende Formular finden Sie häufig auf der Website des Gerichts oder Sie können es direkt vor Ort ausfüllen. Kontaktieren Sie das Nachlassgericht und erkundigen Sie sich, ob ein Termin erforderlich ist. Bringen Sie zum Termin Ihr Testament, Ihren Personalausweis und Ihre Geburtsurkunde mit. Die Kosten für die Hinterlegung betragen einmalig 75 Euro. Sie erhalten einen Hinterlegungsschein und das Testament wird im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert, was zusätzlich 18 Euro kostet.
Testament ändern
Lebenssituationen ändern sich und damit möglicherweise auch Ihr Letzter Wille. Ein Testament kann jederzeit geändert oder ergänzt werden. Möchten Sie Ihr handschriftlich verfasstes Testament ändern, können Sie es entweder – unter Angabe des Datums und mit Unterschrift – ergänzen oder neu verfassen. In letzterem Fall sollten Sie frühere Testamente vernichten. Zwar ist immer das zuletzt verfasste Testament das gültige, es kann jedoch zu Unklarheiten kommen, falls mehrere Testamente vorhanden sind und aus dem zuletzt verfassten Testament nicht klar hervorgeht, ob es sich um eine Ergänzung handelt oder ob es alle vorherigen Bestimmungen ersetzen soll.
Ein vom Notar oder Anwalt erstelltes Testament können Sie ebenfalls jederzeit ändern. Entweder Sie ersetzen es durch ein handschriftlich verfasstes und unterzeichnetes Testament oder Sie beauftragen einen Rechtsanwalt oder Notar mit der Änderung. Die Kosten dafür richten sich erneut nach dem Wert des Nachlasses und sind vergleichbar mit den Erstellungskosten. Ein einfaches Änderungsverfahren kann etwa 100 bis 200 Euro kosten, während komplexere Änderungen deutlich teurer sein können.
Kopie des Testaments anfordern
Wer berechtigt ist, ein Testament einzusehen, hat gemäß § 13 Absatz 3 FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) auch das Recht, auf eigene Kosten Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften des Testaments durch die Geschäftsstelle des Nachlassgerichts anfertigen zu lassen. Im Todesfall benötigen Erben häufig eine Kopie des Testaments. Das Anfordern einer solchen Kopie bei der Hinterlegungsstelle kostet in der Regel eine geringe Gebühr, die meist um die 10 Euro liegt. Diese Kosten können je nach Region und Aufwand unterschiedlich sein.
FAQ zu den Testamentskosten
Kann ich Testamentskosten von der Steuer absetzen?
Notar- und Anwaltskosten für die Beratung im Zusammenhang mit der Nachlassregelung und für die Errichtung eines Testaments betreffen grundsätzlich die private Lebensführung eines Steuerpflichtigen und können deshalb steuerlich nicht geltend gemacht werden. Die genauen Voraussetzungen und steuerlichen Möglichkeiten sollten aber immer mit einem Steuerberater besprochen werden.
Übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten für ein Testament?
Einige Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Anwalts- und Notarkosten für die Testamentserstellung. Prüfen Sie Ihre Versicherungspolice oder sprechen Sie mit Ihrem Versicherungsberater, um zu erfahren, ob Ihre Rechtsschutzversicherung diese Kosten deckt. Dies kann eine erhebliche Entlastung darstellen. Besonders empfehlenswert sind Versicherungen, die auch die Kosten für etwaige notwendige Änderungen des Testaments abdecken.
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07.05.2025 Rechtsanwältin Anna O. Orlowa LL.M.„… dessen, was ein späterer Erbstreit kosten würde – emotional und finanziell. Basiswissen für jedes Testament: Auch wenn die inhaltliche Gestaltung eines gemeinschaftlichen Testaments komplex …“ Weiterlesen
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