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Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM): Ein Leitfaden für Arbeitnehmer

  • 2 Minuten Lesezeit

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein essenzieller Prozess im Arbeitsleben, der darauf abzielt, langzeiterkrankte Arbeitnehmer bei der Rückkehr in den Arbeitsalltag zu unterstützen. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über das BEM, einschließlich der Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern sowie Tipps, wie man sich während des Prozesses verhalten sollte.

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Was ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement?

Seit 2004 sind Arbeitgeber gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX verpflichtet, Arbeitnehmern, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein BEM anzubieten. Ziel ist es, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten.

Wer ist beteiligt?

An einem BEM-Verfahren können verschiedene Parteien beteiligt sein: der BEM-Verantwortliche, der BEM-Beauftragte, der Betriebsrat bzw. Personalrat, die Schwerbehindertenvertretung, der Betriebsarzt sowie weitere Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Der Umfang der Beteiligung hängt von den individuellen Gegebenheiten und Bedürfnissen des betroffenen Arbeitnehmers ab.

Ablauf des BEM-Verfahrens

Das BEM beginnt mit der Zustimmung des Arbeitnehmers. Wichtig zu betonen ist, dass die Teilnahme freiwillig ist und der Arbeitnehmer nicht zur Mitwirkung gezwungen werden kann. Nach der Zustimmung folgen die BEM-Gespräche, die darauf abzielen, mögliche Ursachen für die Fehlzeiten zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu vereinbaren.

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Was darf man sagen – und was nicht?

Während des BEM-Gesprächs sollte sich der Arbeitnehmer auf arbeitsplatzbezogene Themen beschränken. Dies umfasst etwaige Arbeitsbedingungen, die zu den Gesundheitsproblemen beigetragen haben könnten. Persönliche medizinische Informationen, Diagnosen oder Prognosen sollten nicht thematisiert werden, es sei denn, sie stehen direkt in Verbindung mit der Arbeitsfähigkeit und den Arbeitsbedingungen.

Die Rolle der Stillschweigepflicht

Es ist wichtig zu betonen, dass die im Rahmen des BEM geteilten Informationen vertraulich behandelt werden müssen. Die Stillschweigepflicht dient dem Schutz der Privatsphäre des Arbeitnehmers und soll eine offene Kommunikation ohne Angst vor Nachteilen fördern.

Mögliche Maßnahmen

Die im Rahmen des BEM beschlossenen Maßnahmen können vielfältig sein und reichen von Anpassungen des Arbeitsplatzes über Arbeitszeitreduzierungen bis hin zu medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen. Das Ziel ist stets die bestmögliche Unterstützung des Arbeitnehmers bei der Wiedereingliederung.

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BEM und Kündigung

Während das BEM nicht explizit vor einer krankheitsbedingten Kündigung schützt, kann ein fehlendes oder fehlerhaft durchgeführtes BEM die Position des Arbeitnehmers in einem eventuellen Kündigungsschutzverfahren stärken. Arbeitgeber müssen nachweisen können, dass alle möglichen Maßnahmen zur Erhaltung des Arbeitsverhältnisses ausgeschöpft wurden.

Fazit

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein wichtiger Prozess, der langzeiterkrankten Arbeitnehmern hilft, wieder in das Berufsleben einzusteigen. Arbeitnehmer sollten sich der Bedeutung des BEM bewusst sein und ihre Rechte und Pflichten kennen. Eine offene, aber bedachte Kommunikation sowie eine positive Einstellung zur Mitarbeit können den Wiedereingliederungsprozess erheblich erleichtern.

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RA Uhl

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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