Das gemeinsame Sorgerecht – Wann hilft eine Sorgerechtsvereinbarung?

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Egal ob die Eltern geschieden sind oder getrennt leben, in der Regel haben sie das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder. Das bedeutet, dass sie sowohl für die Personen- wie auch die Vermögenssorge des minderjährigen Kindes einstehen müssen. Ihnen obliegt dementsprechend eine Vielfalt an Rechten und Pflichten, die sich an dem Wohl des Kindes orientieren, um seine Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit zu fördern.

Leben die Eltern getrennt, stellen sich praktische Probleme, vor allem, wenn es auf die Urlaubsplanung zugeht. Hierbei kommt es häufig zu Streitigkeiten zwischen den Sorgeberechtigten, wer wann und in welchem Umfang mit dem Kind verreisen darf.

In diesem Rechtstipp erfahren Sie, welches Konfliktpotenzial das gemeinsame Sorgerecht aufweisen kann und wann eine Sorgerechtsvereinbarung sinnvoll ist!

1. Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts

Der Alltag bringt die Herausforderungen mit sich, dass die Sorgeberechtigten eine Vielzahl von Entscheidungen für das Kind treffen müssen. Es liegt auf der Hand, dass nicht jede Entscheidung nachhaltige Konsequenzen für das Kind mit sich bringt. Alltägliche Angelegenheiten von geringer Bedeutung kann daher jedes Elternteil selbstständig und alleine regeln.

Hat die Entscheidung jedoch Einfluss auf das Wohlbefinden, die Entwicklung oder Förderung des Kindes, müssen beide Elternteile gemeinsam entscheiden. Der Grundsatz, dass wichtige Entscheidungen für das Kind nur von beiden Elternteilen gemeinsam getroffen werden können, beruht auf § 1687 BGB. Diese Vorschrift ist zentral für die Ausübung des Sorgerechts getrenntlebender Eltern.

2. Beispiel zum gemeinsamen Sorgerecht

Bei getrenntlebenden Elternteilen ist die Urlaubsplanung mit dem gemeinsamen Kind ein wiederkehrender Streitpunkt. Juristisch entscheidend ist hierbei in aller Regel die Frage, ob es sich um eine gängige Alltagsentscheidung handelt. Diese Frage dürfte grundsätzlich zu verneinen sein. Denn Urlaubsreisen des Kindes haben erhebliche Auswirkungen im Hinblick auf den Aufenthaltsort und das Umfeld des Kindes. Es kann hier in der Regel nicht mehr von einer bloßen Alltagsangelegenheit gesprochen werden. Wenn ein Elternteil mit dem Kind alleine verreisen möchte, muss der andere Teil also grundsätzlich im Vorfeld zustimmen.

Diese Faustregel lässt sich selbstverständlich nicht auf jeden Einzelfall übertragen. Ist lediglich ein Tagesausflug geplant, muss grundsätzlich keine Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten eingeholt werden.

3. Was, wenn der andere Sorgeberechtigte die Zustimmung verweigert?

Die Ausübung der elterlichen Sorge muss sich am Kindeswohl orientieren. Oftmals stellt sich die Situation jedoch komplizierter dar, als sie es auf den ersten Blick vermuten lässt. Wenn die getrenntlebenden Eltern Kommunikationsprobleme haben oder sich aus Wut, Enttäuschung oder Schikane dazu hinreißen lassen, die Zustimmung grundlos zu verweigern, kann das Familiengericht weiterhelfen. Denn ausschlaggebend ist alleine das Kindeswohl. Spricht das Wohlergehen des Kindes nicht gegen den gemeinsamen Urlaub, muss der andere Elternteil seine Zustimmung erteilen.

Allerdings sollte man sich davor hüten, ohne die erforderliche Zustimmung mit dem Kind zu verreisen. Dieses Verhalten kann ein Strafverfahren wegen Kindesentführung nach sich ziehen. Es ist daher dringend zu empfehlen, anwaltliche Unterstützung hinzuzuziehen und den Gerichtsweg zu beschreiten.

4. Sorgerechtsvereinbarung hilft!

Um Konflikten vorzubeugen und eine möglichst reibungslose Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts zu erreichen, ist eine Sorgerechtsvereinbarung ratsam. Die Eltern können damit konkret festlegen, wann eine Zustimmung des anderen Teils notwendig und wann sie entbehrlich sein soll. So lassen sich wiederkehrende Alltagssituationen im Vorfeld regeln. Sie können eine Sorgerechtsvereinbarung mit Ihrem Anwalt im Familienrecht ausarbeiten und auf Ihre Bedürfnisse zuschneiden. Das gesteigerte Maß an Rechtssicherheit hilft häufig auch in Fällen, in denen sich die Kommunikation zwischen den Elternteilen als schwierig erwiesen hat.

Die Kanzlei Senol berät Sie gerne in Ihren Sorgerechtsangelegenheiten. Sprechen Sie uns jederzeit auf eine Sorgerechtsvereinbarung an und wir finden eine individuelle Lösung für Ihre Bedürfnisse!

5. Fazit zum gemeinsamen Sorgerecht

  • Das gemeinsame Sorgerecht stellt den gesetzlich gewollten Regelfall dar.
  • Faustregel: Entscheidungen sind dann von beiden Elternteilen gemeinsam zu treffen, wenn sie für das Kind von erheblicher Bedeutung sind.
  • Bei einem geplanten Urlaub mit dem Kind ist im Vorfeld die Zustimmung des anderen Teils einzuholen.
  • Sorgerechtsvereinbarungen können Konflikten vorbeugen.

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