Das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz für KMU

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Seit 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das Unternehmen ab einer bestimmten Größe dazu verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu beachten. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind zwar nicht direkt betroffen, jedoch sind sie oft Zulieferer für LkSG-pflichtige Unternehmen. Diese benötigen häufig die Zusammenarbeit mit KMUs, um ihren Verpflichtungen nachzukommen. 


Wann kommt ein KMU mit dem LkSG in Berührung?


KMU sind zwar nicht vom LkSG erfasst, könnten jedoch dennoch damit in Kontakt kommen, wenn sie Dienstleistungen oder Produkte für LkSG-pflichtige Unternehmen erbringen. In diesen Fällen gelten sie nach dem LkSG als “unmittelbare Zulieferer” des verpflichteten Unternehmens.


Was müssen KMU nicht leisten?


Es ist wichtig zu wissen, dass KMUs nicht verpflichtet sind, die Vorgaben des LkSG eigenständig zu erfüllen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird KMUs weder kontrollieren noch sanktionieren. KMUs sind nicht verpflichtet, eine eigene Risikoanalyse für ihre Lieferkette durchzuführen oder ein eigenes Beschwerdeverfahren einzurichten.


Wie sollten KMUs reagieren, wenn ein verpflichtetes Unternehmen zur Zusammenarbeit auffordert?


Das LkSG verlangt von verpflichteten Unternehmen, mit KMUs als Zulieferern zusammenzuarbeiten, um ihre Sorgfaltspflichten zu erfüllen. KMUs sollten auf klare Begründungen achten und sicherstellen, dass Geschäftsgeheimnisse geschützt bleiben.
Was, wenn menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken keine Rolle spielen?
Verpflichtete Unternehmen müssen ihre Sorgfaltspflichten risikobasiert erfüllen. Wenn ein KMU umfassende Anfragen erhält, obwohl relevante Risiken in seiner Tätigkeit kaum eine Rolle spielen, sollte es auf diesen Umstand hinweisen und um eine genauere Begründung bitten.


Was, wenn ein Unternehmen seine LkSG-Pflichten auf KMUs abwälzen will?


Das LkSG erlaubt verpflichteten Unternehmen nicht, ihre Pflichten auf KMUs abzuwälzen. KMUs sollten keine pauschalen Zusicherungen abgeben und bei unverhältnismäßigen Anforderungen das verpflichtete Unternehmen um eine klare Begründung bitten.


Unabhängig vom LkSG gelten Sorgfaltserwartungen, die sich auch an KMUs richten. Ihre Kanzlei, Dr. Eich Jakob & Partner mbB, bietet umfassende Unterstützung bei Vertragsverhandlungen und der Umsetzung von Sorgfaltsprozessen. Die Zusammenarbeit mit LkSG-verpflichteten Unternehmen kann für KMUs nicht nur dazu beitragen, Risiken frühzeitig zu erkennen, sondern auch Wettbewerbsvorteile zu erzielen.


In einer Zeit, in der Sorgfalt in der Lieferkette von entscheidender Bedeutung ist, ist fundierte rechtliche Beratung von unschätzbarem Wert. Verlassen Sie sich auf die Expertise von Dr. Eich Jakob & Partner mbB, um sich in diesem komplexen rechtlichen Umfeld zurechtzufinden.

Foto(s): @pexels.com

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