Aktuelle Risiken im Bauträgermarkt: Was Bauherren bei einer Insolvenz tun können

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Angesichts der aktuellen Turbulenzen im Bauträgermarkt, getrieben durch steigende Materialkosten, Lieferengpässe und eine unsichere Wirtschaftslage, hat sich das Risiko einer Insolvenz von Bauträgern deutlich erhöht. Diese Entwicklungen können Bauherren unerwartet treffen und zu erheblichen finanziellen sowie rechtlichen Unsicherheiten führen. In diesem Ratgeber erläutert Rechtsanwalt Marco Ihrlich von der Kanzlei Dr. Eich Jakob & Partner mbB, welche rechtlichen Folgen eine Bauträgerinsolvenz mit sich bringt und welche strategischen Schritte betroffene oder potenziell betroffene Bauherren ergreifen können, um ihre Interessen bestmöglich zu schützen. Angesichts der zunehmenden Komplexität ist es essenziell, frühzeitig juristische Expertise einzuholen.


Rechtliche Folgen der Bauträgerinsolvenz

Die Insolvenz eines Bauträgers stellt Bauherren vor das Problem gestoppter Bauprojekte und dem Risiko, bereits geleistete Zahlungen teilweise oder ganz zu verlieren. In dieser Phase übernimmt der Insolvenzverwalter die Kontrolle über die weiteren Abläufe, wodurch sich die Rechtslage für die Bauherren grundlegend ändert. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Bauherren ihre Ansprüche und Rechte im Rahmen des Insolvenzverfahrens anmelden, um mögliche Verluste zu minimieren. 

Strategien und Handlungsmöglichkeiten

1. Rechtliche Prüfung und Ansprüche anmelden

Eine sofortige rechtliche Bewertung durch einen im Insolvenzrecht erfahrenen Anwalt ist der erste Schritt, um die individuelle Situation zu analysieren und Ansprüche korrekt im Insolvenzverfahren anzumelden. Dies sichert eine grundlegende Basis für die Wahrung der eigenen Interessen.

2. Sicherheiten überprüfen

Viele Bauverträge enthalten Sicherheiten wie Bürgschaften oder Versicherungen, die in einer Insolvenzsituation von entscheidender Bedeutung sein können. Ein versierter Anwalt kann dabei unterstützen, diese Sicherheiten zu identifizieren und effektiv zu nutzen.

3. Fortführung der Baumaßnahmen

Die Fortsetzung des Bauvorhabens kann eine Option sein, die es zu prüfen gilt. Dies erfordert eine enge Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter und möglicherweise die Auswahl eines neuen Bauträgers, um das Projekt zu vollenden.

4. Bildung einer Bauherrengemeinschaft

Für eine stärkere Verhandlungsposition kann die Gründung einer Bauherrengemeinschaft sinnvoll sein, insbesondere wenn mehrere Bauherren von der Insolvenz betroffen sind. Gemeinsam lassen sich oft effektivere Lösungen finden.

5. Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter

Ein direkter Austausch mit dem Insolvenzverwalter, begleitet von einem erfahrenen Rechtsanwalt, ist essentiell, um mögliche Wege für eine Fortführung des Projektes auszuloten und die Interessen der Bauherren zu vertreten.

Fazit: Aktive Vorgehensweise ist entscheidend

In Zeiten erhöhter Unsicherheiten im Bauträgermarkt ist es für Bauherren wichtiger denn je, proaktiv zu handeln und sich rechtlich abzusichern. Die Unterstützung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ist dabei ein unverzichtbarer Schritt, um die eigenen Rechte zu wahren und durch die Turbulenzen zu navigieren. Zögern Sie nicht, bei ersten Anzeichen einer möglichen Insolvenz Ihres Bauträgers fachkundige Beratung einzuholen. Kontaktieren Sie uns gerne bei Dr. Eich Jakob & Partner mbB, falls Sie von einer Bauträgerinsolvenz betroffen sind oder Unsicherheiten bezüglich Ihres Bauvorhabens feststellen.

Foto(s): Foto von Quang Nguyen Vinh: https://www.pexels.com/de-de/foto/stocke-bauen-2138126/


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