Die Haftungsregelungen des StaRUG für eine effektive Unternehmensrestrukturierung

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Das StaRUG eröffnet Unternehmen die Möglichkeit, selbstständig und meist nicht öffentlich mit ausgewählten Gläubigern zu restrukturieren. Dieser Rahmen bietet umfassende Gestaltungsmöglichkeiten, geht jedoch mit spezifischen Haftungsregelungen einher. Für Geschäftsleiter ist es essenziell, diese Haftungsregelungen zu kennen, da sie eine wichtige Richtschnur für eine geordnete Restrukturierung darstellen.

Innen- und Außenhaftung im StaRUG-Rahmen

Die Haftungsregelungen des StaRUG umfassen die Innenhaftung (Ansprüche des eigenen Unternehmens gegen die Geschäftsleitung) und die Außenhaftung (Ansprüche Dritter, z.B. Gläubiger, gegen die Geschäftsleitung).

Sorgfaltspflichten der Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung muss die Restrukturierung mit der Sorgfalt einer ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleitung betreiben, was den allgemeinen Sorgfaltspflichten von GmbH-Geschäftsleitungen und Vorständen entspricht. Dabei sollten sie wie treuhänderische Verwalter agieren, die die Interessen der Gläubiger wahren. Eigenmächtiges Handeln oder Abweichen von Weisungen der Gesellschafter ist nicht zulässig.


Bedeutung der Dokumentation

In Fällen unklarer Rechtslagen oder mehrerer Handlungsoptionen sollte die Geschäftsleitung ihr Vorgehen sorgfältig dokumentieren. Dies hilft, bei Haftungsansprüchen zu beweisen, dass pflichtgemäß gehandelt wurde.

Schadensersatzpflicht und Haftung

Die Geschäftsleitung haftet bei schuldhaftem Handeln oder Unterlassen. Schadensersatzansprüche können nicht durch das Unternehmen aufgehoben werden. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung greifen zusätzlich die Haftungsregelungen der Insolvenzordnung.

Fazit: Sorgfältiges Handeln als Leitplanke

Indem die Geschäftsleitung sorgfältig handelt und die Interessen der Gläubiger berücksichtigt, dient der Pflichtenkanon der Haftungsregelungen als wichtige Leitplanke für eine geordnete Restrukturierung. Im Zweifelsfall sollte fachkundige Beratung hinzugezogen werden.


Als Rechtsanwalt bei EJP berate ich Sie gerne zu allen Aspekten des StaRUG und unterstützen Sie bei ihrer Unternehmensrestrukturierung. Kontaktieren Sie mich gerne für eine individuelle Beratung.

Foto(s): Pavel Danilyuk, https://www.pexels.com/de-de/foto/mann-notizbuch-buro-stift-8112121/


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