Das Montagsauto

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Wer kennt das nicht:

Das neu erworbene Fahrzeug weist bereits kurz nach dem Kauf einen Mangel auf. Vom lang ersehnten Fahrspaß erst einmal keine Spur. Anstatt die kurvige Landstraße bei einer Spritztour zu erkunden, befindet es sich zunächst in einer fachmännischen Werkstatt. Kaum ist das Fahrzeug wieder fahrbereit und der Mangel behoben, lässt der nächste Mangel nicht allzu lange auf sich warten. Und der langersehnte Fahrspaß rückt in weite Ferne ...

Erst Anfang diesen Jahres hat der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 23.01.2013 – VIII ZR 140/12) Maßstäbe an das Vorliegen eines sogenannten Montagsautos aufgestellt, wobei grundsätzlich stets vom konkreten Einzelfall auszugehen ist.

Nach Ansicht des BGH ist ein Neuwagen dann als sogenanntes Montagsauto zu qualifizieren, wenn unter Würdigung des bisherigen Geschehensablaufs aus Sicht eines verständigen Käufers bei wertender und prognostischer Betrachtung die Befürchtung aufkommt und gerechtfertigt ist, es handle sich um eine Fahrzeug, das wegen seiner auf herstellungsbedingter Qualitätsmängel – namentlich schlechter Verarbeitung – beruhenden Fehlerhäufigkeit insgesamt mangelhaft ist und auch über eine längere Zeit nicht frei von herstellungsbedingten Mängeln sein wird. Die Vielzahl der Mängel, große wie auch kleine, müssen dabei innerhalb eines kürzeren Zeitraums erstmals oder wiederholend aufgetreten sein. Dies lässt grundsätzlich eine Vermutung dahingehend zu, dass aus Sicht des Käufers das Vertrauen in eine ordnungsgemäße Herstellung des Fahrzeugs durch den Verkäufer infolge der Fehlerhäufigkeit ernsthaft erschüttert worden ist.

Liegt in Ihrem konkreten Fall ein Montagsauto vor, so stehen Ihnen als Käufer verschiedene Rechte zu. Ob der Verkäufer zunächst jeden einzelnen Mangel beheben muss oder Sie im Falle eines Montagsautos vom Kaufvertrag zurücktreten können, bedarf der Einzelfallprüfung. Die hier auftretenden rechtlichen Fragen und Zusammenhänge beantwortet Ihnen gerne ein Rechtsanwalt Ihres Vertrauens. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Magold, Walter & Hermann stehen Ihnen hierbei mit kompetenter Beratung gerne zur Verfügung.


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