Das neue Einbürgerungsgesetz - jetzt Antrag stellen, um Zeit zu gewinnen!

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Das voraussichtlich im Frühjahr in Kraft tretende ,,neue Einbürgerungsgesetz'' bringt viele Erleichterungen und Vorteile!

Es wird damit gerechnet, dass Millionen von Zuwanderern/Zuwanderinnen demnächst einen Antrag auf die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband stellen werden.

Das neue Einbürgerungsgesetz tritt zwar erst voraussichtlich im zweiten Quartal des Jahres 2024 in Kraft, allerdings ist eine Antragstellung durchaus schon zum jetzigen Zeitpunkt möglich.

Sie können jedoch jetzt schon einen Antrag stellen, um Zeit zu sparen!

Hier die aus unserer Sicht wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

- Die erforderliche Voraufenthaltszeit verkürzt sich von 8 auf 5 Jahre


- Die vorzeitige Einbürgerung aufgrund von besonderen Integrationsleistungen ist bereits nach 3 Jahren möglich.


- Die bisherige Staatsangehörigkeit darf behalten werden/ Die Doppelstaatsangehörigkeit wird möglich.

- Die Einbürgerung für Angehörige der sogenannten Gastarbeitergeneration wird durch Absenkung des nachzuweisenden Sprachniveaus erleichtert. Es müssen nur noch mündliche Kenntnisse (Verständigung Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 21 – Drucksache 20/9044 in deutscher Sprache im Alltagsleben ohne nennenswerte Probleme) nachgewiesen werden; zudem entfällt die Verpflichtung zu einem Einbürgerungstest. Diese Regelung findet auf Ausländer Anwendung, die auf Grund eines Abkommens zur Anwerbung und Vermittlung von Arbeitskräften bis zum 30. Juni 1974 in die Bundesrepublik Deutschland oder als Vertragsarbeitnehmer bis zum 13. Juni 1990 in die ehemalige Deutsche Demokratische Republik eingereist sind.



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