Das Patientenrechtegesetz – Hält es, was es verspricht?

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Pro Jahr sterben viele Tausend Menschen - die Zahlen schwanken zwischen 15.000 und 50.000 - an den Folgen fehlerhafter ärztlicher Behandlung. Etwa eine Million falsch behandelter Patienten leiden unter teilweise erheblichen Folgeschäden. Die Dunkelziffer liegt jedoch in beiden Fällen deutlich höher.

Um die Rechte der Patienten zu stärken, hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf für das Patientenrechtegesetz vorgelegt, das 2013 in Kraft treten soll. „Die Rechte der Patientinnen und Patienten werden transparent, verlässlich und ausgewogen gestaltet sowie bestehende Vollzugsdefizite in der Praxis abgebaut", so steht es im Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und des Bundesministeriums für Gesundheit.

Das Gesetz wird als der große Wurf gefeiert. Doch hält es wirklich, was es verspricht? Werden Patientenrechte damit greifbarer, wie Sabine Leutheuser-Schnarrenberger den Entwurf kommentiert?

Das neue Gesetz soll u.a. folgendes regeln:

  • Der Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient soll in das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) aufgenommen werden.
  • Die Aufklärungs- und Dokumentationspflichten sollen gesetzlich geregelt werden.
  • Bei einem groben Behandlungsfehler greift die Beweislastumkehr, d.h. der Arzt muss nachweisen, dass der Schaden nicht auf seinen Fehler zurückzuführen ist
  • Pflege- und Krankenkassen sollen Patienten bei der Verfolgung von Schadenersatzansprüchen deutlich besser unterstützen.

Wirklich neu sind lediglich die beiden ersten Punkte. Der Rest ist bereits jetzt geltende Rechtsprechung der Gerichte. Tiefgreifende Änderungen für den Patienten und eine Stärkung der Patientenrechte sind in diesem Entwurf aus unserer Sicht nicht zu erkennen.

So muss, im Fall eines Behandlungsfehlers, der Patient auch in Zukunft beweisen, dass der Arzt einen Fehler gemacht hat. Erst wenn der dann festgestellte Behandlungsfehler als "grob" eingestuft wird (entweder durch fachmedizinische Gutachter oder die Gerichte), muss der Arzt beweisen, dass der Patient genauso erkrankt oder geschädigt wäre, wenn ihm kein Fehler unterlaufen wäre.

Eine schriftliche Dokumentation des ärztlichen Aufklärungsgesprächs in Form eines Patientenbriefes ist in dem neuen Gesetz ebenso wenig vorgesehen, wie die Regelung eines Direktanspruchs des Patienten gegenüber der Haftpflichtversicherung des Arztes bzw. Krankenhauses. Ein Anspruch, den jeder Autofahrer schon bei Bagatellschäden hat: Er bekommt, unabhängig von der jeweiligen Schadensursache oder besonderen Begleitumständen, seinen Schaden in jedem Fall ersetzt.

Fazit: Das Patientenrechtegesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung. Doch ist es nach unserer Einschätzung (noch) nicht zu Ende gedacht, weil es nur einen Teil der Probleme berücksichtigt. Eine der Hauptursachen für die hohe Zahl der Behandlungsfehler ist die, durch den Kostendruck entstandene, Personalverknappung an Krankenhäusern. Statt immer mehr Gelder aus den Kliniken abzuziehen, muss hier wieder investiert und die Zahl von Ärzten und Pflegepersonal deutlich erhöht werden. Diese Maßnahme hätte nicht nur zur Folge, dass die Zahl der Behandlungsfehler drastisch sinken würde. Ärzte und Pflegepersonal hätten auch wieder mehr Zeit für ihre Patienten. Wird der kranke Patient wieder als Mensch wahrgenommen und nicht nur als Behandlungsfall gesehen, ist das ein wesentlicher Beitrag zur allgemeinen Gesundheit der Bevölkerung.
Solange also das Gesundheitssystem nicht von Grund auf reformiert wird, wird auch das geplante Patientenrechtegesetz an der aktuellen Situation wenig ändern.

Anwaltsbüro Quirmbach und Partner


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