Das Recht am eigenen Bild schützen - Tipps gegen unerlaubte Werbung

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In der heutigen Zeit, in der Bilder und Fotos überall präsent sind, ist es wichtig, das Recht am eigenen Bild zu kennen und zu schützen. Das Recht am eigenen Bild gewährt jedem Menschen grundsätzlich die Selbstbestimmung darüber, ob und unter welchen Umständen Bilder von ihm veröffentlicht werden dürfen.. Insbesondere in Bezug auf unerlaubte Werbung mit Personenbildern ist es wichtig, die rechtlichen Aspekte zu beachten.

Veröffentlichung nur mit Einwilligung

Gemäß § 22 des Kunsturhebergesetzes (KUG) ist es nur erlaubt, Bildnisse mit der Einwilligung der abgebildeten Person zu verbreiten oder öffentlich darzustellen.Wenn keine solche Einwilligung vorliegt, wird das Recht des Abgebildeten am eigenen Bild verletzt. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn aufgrund des Bildausschnitts, einer Unschärfe oder nachträglicher Verpixelung keine Einzelperson erkennbar ist.

Einwilligung des Abgebildeten (Model Release)

Eine Einwilligung ist die vorherige Zustimmung des Abgebildeten zur Veröffentlichung seines Bildnisses. Diese Einwilligung sollte die konkrete Verwendung des Bildes umfassen. Der Abgebildete muss jedoch nur mit den üblichen Nutzungen rechnen, nicht mit unerlaubter Verwendung zu Werbezwecken. Im Falle einer solchen unerlaubten Verwendung kann sogar Schadensersatz verlangt werden. Es ist wichtig zu beachten, dass bei Kindern die Zustimmung aller Erziehungsberechtigten erforderlich ist, während Jugendliche ab 14 Jahren in der Regel selbst entscheiden können.

Ausnahmen nach § 23 KUG

Fehlt eine Einwilligung, so ist eine Veröffentlichung nur im Rahmen der Ausnahmen nach § 23 KUG zulässig. Diese Ausnahmen gelten auch nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass die Vorschrift für die Veröffentlichung von Fotoaufnahmen weiterhin anwendbar ist. Eine gesetzliche Ausnahme liegt beispielsweise vor, wenn es sich um Aufnahmen aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt, Personen nur als unbedeutendes Beiwerk zum Hauptmotiv auftauchen oder Bilder von öffentlichen Versammlungen vorliegen.

Abmahnung

Wenn keine wirksame Einwilligung und kein gesetzlicher Ausnahmetatbestand vorliegen, besteht ein Unterlassungsanspruch. Dieser kann im Wege einer Abmahnung geltend gemacht werden, sofern das Bildnis rechtswidrig verbreitet wurde und Wiederholungsgefahr besteht. Der Rechtsverletzer ist dann verpflichtet, die Bilder zu löschen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die Abmahnkosten zu erstatten.

Geldentschädigung

Geldentschädigungen aufgrund von Verletzungen des Rechts am eigenen Bild werden nur in seltenen Ausnahmefällen von Gerichten zugesprochen. Voraussetzung ist eine schuldhaft begangene, sehr schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts, die nicht anderweitig ausgeglichen werden kann. Ein Beispiel dafür ist die unerlaubte Veröffentlichung von Nacktbildern einer Privatperson.

Fazit


Das Recht am eigenen Bild stellt einen bedeutsamen Aspekt des Schutzes der persönlichen Integrität dar. Um unerlaubte Werbung mit Personenbildern zu vermeiden, sollten Fotografen und Veröffentlichende stets die Einwilligung der abgebildeten Personen einholen. Um potenzielle rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, ist es empfehlenswert, sich mit den geltenden rechtlichen Bestimmungen vertraut zu machen und diese zu berücksichtigen. Das Recht am eigenen Bild dient dem Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Selbstbestimmung jedes Einzelnen.

Foto(s): https://www.pexels.com/photo/online-business-using-a-laptop-and-internet-7679456/


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