Das Unternehmertestament – gestalten Sie die Unternehmensnachfolge!

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Für Ihr Unternehmen ist es existenziell: Gibt es entsprechende Erbregelungen, die die Unternehmensnachfolge sichern?

Daher sollte sich jede Unternehmerin und jeder Unternehmer die Frage stellen, ob im Erbfall der Fortbestand des Unternehmens gesichert ist. Denn nicht selten gibt es

  • keine Erbregelung
  • nicht ausreichende Regelungen
  • widersprüchliche Regelungen im Testament und im Gesellschaftsvertrag
  • Pflichtteilsansprüche, an die nicht gedacht wurde.

Ohne jegliche Erbregelung geht das Unternehmen je nach Gesellschaftsform in Einzelteilen über (Einzelunternehmen), muss aufgelöst werden (GbR) bzw. geht auf die gesetzlichen Erben über, die möglicherweise nicht geeignet, nicht vorbereitet oder als Erbengemeinschaft zerstritten oder überfordert sind.

Wenn man kurz darüber nachdenkt, ist das sicherlich nichts, was ein Unternehmer/eine Unternehmerin sich für das Unternehmen wünscht, das in der Regel mit hohem Einsatz und viel „Herzblut“ aufgebaut wurde – nicht selten das Lebenswerk, an dem auch Familie und Mitarbeiter hängen. Umso wichtiger ist es, dass man hier alle Gestaltungsmöglichkeiten nutzt, die einem zur Verfügung stehen, um es zu erhalten.

Und dabei ist Einiges zu bedenken:

So muss man wissen, dass grundsätzlich Regelungen, die im Gesellschaftsvertrag getroffen wurden, den testamentarischen Regelungen vorgehen. Also lohnt sich als erstes ein Blick in den Gesellschaftsvertrag. Beim Einzelunternehmen liegt das Problem meist darin, dass die gesetzlichen Erben gar nicht die Voraussetzungen erfüllen, die die Fortführung des Unternehmens erfordern. Also ist dies hier im Vorfeld zu klären. Bei einem Zusammenschluss zur GbR, der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, sieht die gesetzliche Regelung vor, dass bei Tod eines Mitgesellschafters die Gesellschaft aufgelöst wird. Also ist auch hier ein Blick in den Gesellschaftsvertrag von Nöten, da man darin meist das Notwendige regeln kann, um dies zu verhindern.

Wichtig ebenso:

Pflichtteilsansprüche übergangener gesetzlicher Erben (Kinder, Ehegatte, ggf. Eltern) können die Liquidität des Unternehmens betreffen und so „hinten herum“ das Unternehmen beeinträchtigen oder gar in die Insolvenz treiben. Dafür gibt es die Möglichkeit, ggf. im Vorfeld mit den Berechtigten einen sogenannten Erb- und Pflichtteilsverzicht zu vereinbaren. Dies muss allerdings notariell geschehen und hat dann Bindungswirkung auch für den Erblasser – nicht wie ein Testament, welches man jederzeit ändern oder neu erstellen kann.

Dies ist nur ein Ausschnitt der möglichen Szenarien und Regelungen – steuerliche Aspekte sind dabei noch völlig unberücksichtigt geblieben.

Fazit:

Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten (und Notwendigkeiten!), um den Fortbestand des Unternehmens im Erbfall zu sichern. Hier besteht ganz klar Handlungsbedarf.

Sichern Sie den Fortbestand Ihres Unternehmens, indem Sie Regelungen treffen und damit aktiv gestalten!



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