Unternehmertestament als Teil der Unternehmensnachfolge

  • 1 Minuten Lesezeit

Ungeachtet der Wirtschaftskrise schreiben deutsche Unternehmen auch weiterhin Erfolgsgeschichten.

Aber gerade unterbliebene oder nicht gelungene Nachfolgeregelungen belasten die Unternehmen oder sorgen sogar für erhebliche finanzielle Belastungen der Familie. Deshalb sollte die Nachfolgeplanung rechtzeitig erfolgen, um alle gestalterischen Elemente bestmöglich vornehmen zu können.

Bei einem zeitlichen Druck werden gerade betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte, wie z.B. die Erhaltung der Liquidität des Unternehmens, vernachlässigt bzw. bleiben steuerliche Gestaltungsspielräume unberücksichtigt. Dabei helfen bereits einfache rechtliche Elemente, Streitigkeiten zwischen den Erben und Steuerbelastungen zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren. Beispielsweise könnte das Unternehmen zu Lebzeiten als vorweggenommene Erbfolge sukzessive an den Nachfolger übertragen werden. Das Unternehmertestament ergänzt dann die Konzeption der Unternehmensnachfolge. Die gesetzlichen Regelungen stellen jedenfalls keine Alternative zu einer geregelten Unternehmensnachfolge dar. Gerade Erbengemeinschaften sind eine auf jederzeitige Auseinandersetzung angelegte Zufallsgemeinschaften und bergen daher erhebliche Risiken für die Erben und für das Unternehmen.

Es ist daher wichtig, sich bei der Unternehmensnachfolge kompetent beraten zu lassen. Aber auch wenn das Testament einmal erstellt wurde, bedarf es der regelmäßigen Überprüfung und Aktualisierung. Eine heute gelungene Konzeption kann morgen, z. B. aufgrund von Gesetzesänderungen im Erbschaftssteuerrecht, steuerliche Risiken bergen. Eine regelmäßige Prüfung und auch Abstimmung mit dem Gesellschaftsvertrag ist daher zwingend erforderlich. Auch sind inhaltliche Gestaltungen vielfältig möglich. Es gibt jedenfalls nicht „das Unternehmertestament", sondern es sind mit dem Unternehmer individuelle Lösungen zu erarbeiten, um die Aufdeckungen stiller Reserven, Gewinnrealisierungen und steuerliche Belastungen zu vermeiden. Mit einer entsprechenden Beratung kann dann auch die Unternehmensnachfolge zu einem Erfolgsmodell des Mittelstands werden.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jörg Schwede

Beiträge zum Thema