Das Vorgehen des Erbschleichers

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ErbschleicherInnen sind Menschen, die sich durch Einflussnahme auf vermögende alte Menschen deren Erbe oder auch bereits vor dem Tode erhebliche Geldsummen sichern. Dies können fremde Personen oder auch nahe Angehörige (Abkömmlinge) sein, die die anderen Geschwister übervorteilen wollen.

Aufgrund von Fallhäufung in meiner Kanzlei möchte ich die benachteiligten Angehörigen alter Menschen darauf aufmerksam machen, dass Erbschleicherei immer einem ähnlichen Muster folgt, das diese unterbrechen können, wenn sie es rechtzeitig bemerken.


Die Tür zur Erbschleicherei öffnet meist die Einsamkeit und Krankheit des alten Menschen. Der Ehegatte ist verstorben, die Kinder sind schon lange aus dem Haus und wohnen nicht in der Nähe oder haben keine Zeit, sich um die Eltern zu kümmern. Diese Konstellation ist heute häufig und den Gegebenheiten der Zeit geschuldet.

ErbschleicherInnen erkennen diese Situation und nähern sich dem alten Menschen an, der dankbar für Zuwendung und Aufmerksamkeit ist. So entsteht eine zwischenmenschliche Beziehung, in der der alte und einsame Mensch sich immer mehr an die Gegenwart des Erbschleichers gewöhnt und diese schätzt und natürlich auch nicht missen möchte. ErbschleicherInnen sind freundlich und bemüht, in jeder Lebenslage zu helfen, zu unterstützen und für Abwechslung im Alltag zu sorgen.

Im Rahmen dieser Beziehung entsteht oftmals irgendwann die Situation, dass der alte Mensch ein Bankgeschäft erledigen muss, was er jedoch aufgrund von körperlichen Einschränkungen nicht selbst erledigen kann. Für Online-Banking fehlt ihm oft die Erfahrung. Die Erbschleicherin bietet an, dies für ihn zu erledigen und der Gedanke der Erstellung einer Kontovollmacht entsteht. Da der alte Mensch zwischenzeitlich das Vertrauen des Erbschleichers erworben hat, ist eine Kontovollmacht schnell ausgestellt und damit Tür und Tor für Barabhebungen geöffnet, die der alte Mensch auch gern gestattet, weil er ja eine so umfassende und wohlwollende Betreuung von dem Erbschleicher erhält. Auch größere Geldsummen wechseln oft den Besitzer, weil sich die Erbschleicherin z.B. ein Auto wünscht, um mit dem alten Menschen Ausflüge machen zu können etc..

Die Angehörigen erfahren von diesen Dingen oftmals nichts, denn der alte Mensch möchte sich Diskussionen ersparen. Schließlich kann er mit seinem Geld ja selber machen, was er will. Erst, wenn nach dem Erbfall die Konten des Erblassers gesichtet werden, kommen die Verfügungen zu Tage. Aber dann ist es meist zu spät und das Geld verloren.

Im Rahmen der Vertrauensbeziehung zwischen dem alten Menschen und der Erbschleicherin stellt diese dann in der Regel immer mehr ihre Zuverlässigkeit in den Vordergrund, wobei im Gegensatz dazu die Angehörigen negativ oder sogar abfällig bewertet werden, weil sie ja keine Zeit haben und sich nicht kümmern, ausser zu Weihnachten und zum Geburtstag, etc.. Die Angehörigen werden immer mehr in den Hintergrund gedrängt – es wird vorgegeben, dass der alte Mensch sie nicht sehen möchte und so wird erimmer hilfloser in seiner Situation (insbesondere wenn er das Haus nicht mehr verlassen kann). Der alte Mensch erhält eine Art Gehirnwäsche und wird auf diese Art und Weise immer abhängiger von dem Erbschleicher.

Es entstehen Verlassensängste, die der Erbschleicher ausnutzt, um sich rechtliche Vorteile zu sichern. So wird dem alten Menschen gesagt, dass sich die Erbschleicherin immer um ihn kümmern wird, wenn er bestimmte Handlungen vornimmt.

Auf diese Art und Weise kommt es dann zu weiteren Geldzuwendungen (oftmals nicht nachvollziehbar als Bargeld), die Ausstellung von Vorsorge- oder Generalvollmachten, Adoptionen und Eheschließungen (zum Erhalt von Erbschaftssteuerfreibeträgen) und/oder Erbeinsetzung des Erbschleichers.

Sollten Sie als Angehöriger also keinen nahen Kontakt zu ihren angehörigen alten Menschen pflegen (können), so sollten Sie auf jeden Fall hellhörig werden, wenn eine neue, Ihnen unbekannte Person in seinem Umfeld auftaucht, die sich sehr um ihn bemüht. Reagieren Sie unmittelbar, wenn Sie den Widerruf einer auf Sie ausgestellten Vorsorgevollmacht erhalten, der für nicht nachvollziehbar ist.

Durch erbrechtliche Konstellationen ist es im Vorfeld möglich, Ihr Erbe zu sichern.






Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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