Das Widerspruchsverfahren gegen Markenanmeldungen beim DPMA

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Hast du einen Widerspruch gegen deine Markenanmeldung erhalten oder möchtest dich selbst über den Ablauf des Widerspruchsverfahrens informieren? Hier sind die wichtigsten Infos zum Widerspruchsverfahren gegen deutsche Marken.


1.) Wichtige Fristen

Sobald die Marke im Register des DPMA veröffentlicht worden ist, beginnt die 3-monatige Widerspruchsfrist zu laufen. Innerhalb dieser Frist können Dritte sich gegen die Markenanmeldung wehren und eigene prioritätsältere Kennzeichenrechte geltend machen.

Neu ist im Widerspruchsverfahren vor dem DPMA ist nun auch die Möglichkeit eine "Cooling-off"-Phase zu beantragen. Um außeramtlich eine Einigung zu erzielen, können die Parteien eines Widerspruchsverfahrens nun auch auf gemeinsamen Antrag eine Frist von mindestens zwei Monaten beantragen.  

Im Unterschied zum EUIPO ist die "Cooling-Off" Phase nicht nur zu Beginn des Widerspruchsverfahrens, sondern in jeder Phase des Verfahrens möglich – sie muss aber von den Parteien gemeinsam beantragt werden und wird nicht von Amts wegen gewährt.

Einigen sich die Parteien im Rahmen des "Cooling-Off", so ist – anders als beim EUIPO – keine Gebührenerstattung möglich.


2.) Mindestanforderungen an die Einlegung eines Widerspruchs

Es gibt verschiedene Vorgaben, die der Widersprechende zu erfüllen hat, um erfolgreich gegen deine Markenanmeldung vorzugehen:

- Zum einen müssen die Gründe, auf denen der Widerspruch beruht, schriftlich angegeben werden. Hauptgrund für einen Widerspruch ist meist, dass das angegriffene Zeichen mit der Widerspruchsmarke identisch oder zumindest ähnlich ist und Schutz für entweder identische oder ähnliche Waren und Dienstleistungen beansprucht, also Verwechslungsgefahr besteht.

- Zum anderen muss sich aus dem Widerspruch eindeutig ergeben, auf welches ältere Kennzeichenrecht der Widerspruch gestützt wird. Wird der Widerspruch auf mehrere Kennzeichenrechte gestützt, müssen konkrete Angaben für jedes einzelne Recht geltend gemacht werden.  Der Widerspruch kann auch aus Unionsmarken oder international registrierten Marken erfolgen.

- Ein Widerspruch gilt nur dann als eingelegt, wenn die Widerspruchsgebühr (derzeit € 250,00) innerhalb der laufenden Widerspruchsfrist gezahlt wurde. Wird der Widerspruch auf mehrere Widerspruchszeichen desselben Inhabers gestützt, so ist zusätzlich für jedes weitere Widerspruchskennzeichen eine Gebühr von € 50,00 zu entrichten. Bei unterschiedlichen Inhabern handelt es sich um mehrere Widersprüche.


3. Einrede der Nicht-Benutzung 

Wird der Widerspruch auf eine ältere Marke gestützt, die seit mehr als fünf Jahren eingetragen ist, kann der Anmelder den Widersprechenden auffordern nachzuweisen, dass die Widerspruchsmarke innerhalb der letzten fünf Jahre ernsthaft benutzt worden ist.

Die Benutzungsschonfrist beginnt nun mit dem Tag, ab dem gegen die Eintragung einer Marke kein Widerspruch mehr erhoben werden kann.
Kann der Widersprechende die Benutzung seiner Widerspruchsmarke innerhalb dieses Zeitraums nicht hinreichend nachweisen, wird der Widerspruch als unbegründet zurückgewiesen.

Im Falle des nur teilweisen Nachweises einer Benutzung werden jeweils nur diejenigen Waren oder Dienstleistungen der Widerspruchsmarke berücksichtigt, für die die Benutzung nachgewiesen worden ist.


4. Rechtsfolgen

Der Anmelder kann die Markenanmeldung ganz oder auch nur für einen Teil der ursprünglich beantragten Waren oder Dienstleistungen während der gesamten Dauer des Widerspruchsverfahrens zurücknehmen.

Hält das DPMA den Widerspruch nach eingehender Prüfung für begründet, wird die angegriffene Marke für die betreffenden Waren und/oder Dienstleistungen, die mit der älteren Marke im Widerspruch stehen, gelöscht. Stehen sämtliche Waren/Dienstleistungen der angegriffenen Marke im Widerspruch mit der älteren Marke, wird die angegriffene Marke vollständig gelöscht. Die Löschung erfolgt dabei rückwirkend. Es ist also so, als ob die Marke nie eingetragen worden wäre.


Diese Übersicht stellt selbstverständlich nur einen ersten groben Überblick zum Ablauf des Widerspruchsverfahren gegen deutsche Marken dar. Hast du weitere Fragen oder hast du selbst einen Widerspruch erhalten, können wir dir gerne rechtlich weiterhelfen.

Foto(s): Patrick Fore

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