Date4friend AG ABO: Mahnung der enDebito collect&finance GmbH + Kanzlei Rechtsanwalt Daniel Raimer

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Wir berichteten bereits mehrfach über die Plattformen der Date4friend AG.

Lesen Sie hier unseren ausführlichen Leitartikel:

https://e-commerce-kanzlei.de/abo-falle-date4friend-fairmount-endebito-auer-witte-thiel-daniel-raimer.html

Bislang erfolgten bei durch den Kunden veranlassten Rückbuchungen von Beträgen und bei Nichtzahlung der Rechnungsbeträge regelmäßig Mahnungen durch das Inkassounternehmen Fairmount GmbH sowie Kanzlei Auer Witte Thiel Rechtsanwälte.

Mittlerweile wird ein Teil der Forderungen anscheinend verstärkt durch das Inkasso Unternehmen enDebito collect & finance GmbH geltend gemacht. Sofern der Schuldner auf diese Mahnungen nicht reagiert, wird die Kanzlei von Rechtsanwalt Daniel Raimer kostenpflichtig eingeschaltet.

Was bzw. wer ist die Date4friend AG?

Die Date4friend AG mit Sitz in der Schweiz ist uns aus diversen Verfahren als Betreiber von zahlreichen, durchaus dubiosen Dating-Seiten bekannt. Die Firma betreibt u. a. die Plattform whats-date.org. Zahlreiche unserer Mandanten sind bereits in diese oder einer der anderen Abo-Fallen der Date4friend AG getappt.

Eskalationsstufen:

  1. Mahnung der Date4friend AG
  2. Aufforderungsschreiben der Fairmount GmbH oder der enDebito collect & finance GmbH
  3. anwaltliches Schreiben der Kanzlei Auer Witte Thiel Rechtsanwälte oder von Rechtsanwalt Daniel Raimer

Die Date4friend AG behauptet nach der kostenfreien Anmeldung auf einem von dieser Gesellschaft betriebenen Portal das Zustandekommen eines kostenpflichtigen Abos und verlangt nicht unerhebliche Nutzungsgebühren.

Werden die von der Date4friend AG geforderten Beträge nicht gezahlt, so schaltet die AG regelmäßig ein Inkassounternehmen für den weiteren Forderungseinzug ein. In den uns vorliegenden Fällen wird neben der Fairmount GmbH auch die enDebito collect & finance GmbH beauftragt.

Wird auch auf diese Mahnung der Inkassogesellschaft nicht gezahlt, so erhält der Kunde im Nachgang Zahlungsaufforderungen der Kanzlei Auer Witte Thiel aus München oder von Rechtsanwalt Daniel Raimer aus Düsseldorf.

Die Kosten summieren sich durch diese Verfahren immer weiter auf. Im Übrigen erfolgt dieser Ablauf auch in den Fällen, in denen bereits abgebuchte Beträge von den Kunden zurück gebucht werden.

Wozu wird die Forderung nun von Rechtsanwälten eingetrieben?

Ziel ist es wohl, durch die erhöhten Kosten und das offizielle Auftreten einer weiteren Partei Druck auf den Kunden auszuüben. Durch Einschaltung eines Rechtsanwaltes kann dem Betroffenen durchaus suggeriert werden, die Forderung sei rechtmäßig.

Es werden nunmehr neben der Hauptforderung auch Bank- und Mahnkosten und Rechtsanwaltsgebühren gefordert. Außerdem wird auf die SCHUFA verwiesen, was den Zahlungsdruck auf die (vermeintlichen!) Kunden wohl erhöhen soll.

Wie sollten Sie vorgehen?

Wichtig ist, dass Sie die Forderung weder vorschnell begleichen noch diese weiter ignorieren. Sie sollten sich zunächst anwaltlich beraten lassen, denn wahrscheinlich sind Sie Opfer eines ungewollten Abovertrags: Die Forderung wird also unter Umständen unrechtmäßig geltend gemacht.

So wurden viele unserer Mandanten unter anderem nicht ausreichend und hinreichend deutlich auf die Gebührenpflichtigkeit der Website nicht ausreichend hingewiesen.

Auch liegen uns Fälle vor, in denen die Kündigung – zu Unrecht – ignoriert wurde.

Wenn Sie die Forderung einfach ignorieren drohen allerdings gerichtliche Schritte, die mit weiteren Kosten verbunden sind. Die Kanzlei Auer Witte Thiel bzw. RA Reimer könnte beispielsweise einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen und so versuchen, die Forderungen titulieren zu lassen, um im Anschluss diese durch einen Gerichtsvollzieher vollstrecken zu lassen.

Sie sollten außerdem beachten, dass die Date4friend AG weiterhin das Bestehen eines Abo-Vertrages behauptet und Ihnen für weitere Nutzungszeiträume neue Rechnungen stellen wird.

Reagieren Sie also schnell und lassen die Forderungen anwaltlich prüfen.

Wir helfen Ihnen gerne.

Schon zahlreiche Mandanten konnten wir erfolgreich und effektiv gegen die Forderungen der Date4friend AG verteidigen. Gerne prüfen wir die Erfolgschancen in Ihrem Fall in einer kostenfreien und unverbindlichen Erstprüfung. Nehmen Sie hierzu gerne Kontakt per E-Mail mit mir auf. Ich stehe Ihnen als direkter Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 

0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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