Zahlungsaufforderung von Aston Inkasso für Premium-Jahresabo der Bonobo Ltd.

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Zum Hintergrund

Die Bonobo Ltd. ist im Bereich des Betriebs von Streamingportalen für Filme und Serien tätig. Hier ist in der Regel der Abschluss von Abo-Verträgen möglich, sodass die Nutzung des Portals gegen eine regelmäßige Gebühr möglich ist. Diese Verträge ermöglichen es dem Kunden nicht selten, zunächst eine kostenlose Probezeit in Anspruch zu nehmen, beispielsweise um das Angebot des Streaming-Portals zu durchstöbern. Das Problem: Der Kostenfreie Testzeitraum verlängert sich nicht selten nach Ablauf zu den Preisen eines regulären Abos.

Kosten und Inkasso-Verfahren

Die Gebühren können sich z.B. im Falle eines Premium-Jahresabos auf Beträge wie 395,88 EUR belaufen. Reagiert der Betroffene nicht oder verweigert die Zahlung, folgen auf das Mahnverfahren des Anbieters in der Regel Zahlungsaufforderung von Inkasso-Unternehmen. Vorliegend werden z.B. von der Inkassogesellschaft Aston Limited Gebühren verlangt von insgesamt 516,24 EUR für 12 Monate bzw. 1 Vertragsjahr. Rechtsanwalt Günnewig kann Ihnen aufgrund der langjährigen Erfahrungen in der Verteidigung gegen Forderungen solcher Anbieter Handlungsempfehlungen geben, wie Sie sich nun verhalten sollten oder welche weiteren Schritte ratsam sind. Das Inkasso-Unternehmen droht regelmäßig an:

„Sofern wir über den Gesamtbetrag bis zu diesem Datum nicht oder nicht vollständig verfügen können, sehen wir uns gezwungen, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten.“

Sie haben Mahnungen oder bereits Zahlungsaufforderung von Inkasso-Unternehmen oder Rechtsanwälten erhalten? Nutzen Sie gerne unsere kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung und schicken uns die E-Mails oder Schreiben der Gegenseite zur Prüfung: Kontakt | e-commerce-Kanzlei

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Wir helfen Ihnen

Sie haben Zahlungsaufforderungen von der Bonobo Ltd. bzw. von Aston Inkasso erhalten?

Ihnen liegen schon Schreiben der Aston Inkasso oder sogar von gegnerischen Rechtsanwälten vor?

Die Forderung ist Ihrer Meinung nach nicht rechtens, weil Sie keinen Vertrag zu solchen Kosten abgeschlossen haben?

Sie kennen die Bonobo Ltd. gar nicht und sollen trotzdem bezahlen?


Bewahren Sie Ruhe. Zahlen Sie die Forderung nicht ungeprüft.

Wir konnten schon zahlreiche Betroffene von derartigen Abo-Verträgen verteidigen.

Nutzen Sie gerne unsere kostenfrei und unverbindliche Ersteinschätzung unter: Kontakt | e-commerce-Kanzlei


Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Foto(s): © fotomek – stock.adobe.com


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