Datenleck bei Facebook: Gerichte urteilen weiterhin verbraucherfreundlich

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Nach einem massiven Datenleck bei Facebook können Nutzer der Social-Media-Plattform Schadensersatz vom Mutterkonzern Meta fordern. Denn allein das ungute Gefühl des Kontrollverlustes, das beim Nutzer durch das Datenleck entstanden ist, kann ausreichen, um gegen Facebook vorzugehen. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Mai 2023 in einem wegweisenden Urteil (Az. C‑300/21) festgelegt. 

Im April 2021 hatten Hacker teils sensible Daten von weltweit ca. 550 Millionen Facebook-Usern abgegriffen und im Internet für andere verfügbar gemacht. Dazu gehören Kontaktdaten wie E-Mail-Adressen oder Handynummern. Allein in Deutschland sind etwa 6 Millionen Facebook-Nutzer von diesem Datenleck betroffen. Folge dessen sind beispielsweise betrügerische Spam-Mails, um Passwörter oder Login-Daten abzugreifen, bis hin zum Identitätsdiebstahl.

Wer also als Facebook-Nutzer vom Datenleck betroffen ist, kann nach Art. 82 DSGVO Schadensersatz von Meta fordern. »Der europäische Gerichtshof (EuGH) hat festgelegt, dass betroffene Verbraucher Schadensersatz von einem Unternehmen verlangen können, wenn sie durch einen Verstoß gegen den Datenschutz konkret geschädigt worden sind«, so Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing. »Dabei muss es sich nicht unbedingt um einen materiellen Schaden handeln, ein sogenannter immaterieller Schaden kann laut EuGH ausreichen.«

Zahlreiche Nutzer haben bereits Klage gegen Meta wegen des Datenlecks eingereicht. Bisher gab es diesbezüglich in Deutschland auch vermehrt verbraucherfreundliche Urteile. Für gewisses Aufsehen sorgte eine Entscheidung des OLG Hamm im August 2023. Die Richter hatten die Klage einer Nutzerin abgewiesen, weil dort offenbar nicht ausreichend vorgetragen wurde (Az. 7 U 19/23). Den grundsätzlichen Datenschutzverstoß von Facebook hatten die Richter dennoch festgestellt.

»Dies ist eine Einzelfallentscheidung, was bedeutet, dass in anderen Fällen wiederum verbraucherfreundlich entschieden werden kann«, sagt Rechtsanwalt Dreschhoff weiter. »So hat beispielsweise im selben Gerichtsbezirk das LG Paderborn nur wenige Wochen später einer Klägerin in einem Facebook-Datenskandal-Fall Schadensersatz zugesprochen (Az. 4 O 100/23).« Weitere verbraucherfreundliche Urteile kamen unter anderem vom LG Wiesbaden (Az. 3 O 50/23), LG Hannover (Az. 13 O 63/23) und LG Ulm (Az.: 4 O 50/23). Die bisher zugesprochenen Summen liegen etwa bei 300 bis 1500 Euro, teilweise auch schon bei 3000 Euro. 

Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff rät betroffenen Facebook-Nutzern also unbedingt handeln. »Verbraucher sollten sich diesen schlampigen Umgang mit sensiblen Daten nicht gefallen lassen und rechtlich gegen Meta vorgehen«, so der Verbraucheranwalt. »Nur wenn sich möglichst viele Verbraucher zur Wehr setzen, wird auch ein weltweit agierender Konzern wie dieser dazu gezwungen werden, sich an geltende Datenschutzgesetze zu halten.« Auch die Meta-Tochter Instagram sowie zahlreiche andere große Unternehmen wie etwa Twitter (jetzt „X“), Deezer oder Uber haben mit Datenlecks zu kämpfen. 

Die Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing ist auf das Thema „Datenleck bei Facebook, Instagram, Deezer und Co.“ spezialisiert. Wenn sie sich gegen den schlampigen Umgang mit Ihren Daten wehren wollen, helfen wir Ihnen gern weiter. Sie brauchen sich nur über unser Formular kostenfrei auf www.baumeister-rosing.de/datenleck_bei_facebook anmelden. Dann nehmen wir umgehend Kontakt mit Ihnen auf und leiten nach kostenfreier Erstberatung auf Ihren Wunsch hin alle notwendigen Schritte in die Wege. Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing – wir machen uns für Sie stark! 

Foto(s): Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing


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