Datenleck bei Facebook und Co.: Gerichte nehmen Datenschutzverstöße zunehmend ernst

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Deutsche Gerichte nehmen Datenschutzverstöße von Unternehmen – wie etwa jüngst das Datenleck bei Facebook – zunehmend ernster. Dies zeigt sich an der Zunahme von verbraucherfreundlichen Urteilen in den letzten Monaten. 

Durch mangelnde Sicherheitsvorkehrungen bei Facebook hatten Hacker Datensätze von mehreren hundert Millionen Nutzern weltweit für (unbefugte) Dritte zugänglich machen können. Selbiges erlebten in der letzten Zeit auch Kunden anderer große Unternehmen wie Twitter, Uber, Deezer oder, wie Facebook zum Meta-Konzern gehörend, WhatsApp und Instagram. 

»Erste deutsche Gerichte haben nun gegen Facebook und Co. geurteilt und zeigen, dass Datenschutzverstöße großer Unternehmen nicht mehr unbeachtet bleiben«, sagt Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing. »Beispielsweise hat das LG Gießen einem Facebook-User 1000 Euro nebst Zinsen zugesprochen. Darüber hinaus muss Facebook auch alle künftigen materiellen Schäden ersetzen, die durch den unbefugten Zugriff Dritter auf die Daten entstehen können (Az.: 3 O 256/22). Weitere Urteile kamen vom LG Zwickau (Az. 7 O 334/22, 1000 Euro), LG Oldenburg (Az. 5 O 1809/22, 3000 Euro), LG Paderborn (Az.: 2 O 212/22 und 2 O 99/22, jeweils 500 Euro) und LG Lüneburg (Az.: 3 O 83/22, 300 Euro).« 

Die dadurch entstandene Verbreitung der personenbezogenen Daten der User durch unbefugte Dritte stellt eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der User dar, insbesondere ihr Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Den Nutzern erwächst daraus ein Anspruch auf Ersatz des entstandenen immateriellen Schadens gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO. 

»Ein entstandener Schaden allein durch Veröffentlichung beziehungsweise Weitergabe sensibler Daten war bisher schwer messbar«, so Rechtsanwalt Dreschhoff. »Aber aus unserer Sicht ist den Betroffenen in diesen Fällen durchaus bereits ein Schaden entstanden. Sie erhielten seit Veröffentlichung der Datensätze beispielsweise massenhaft Spam-SMS, die teilweise zum Abgriff sensibler Daten durch Betrüger benutzt werden können. Die betroffenen Nutzer erhielten eine SMS eines ihnen unbekannten Kontakts. Der beigefügte Link führte nach einem Klick zum Download von verknüpfter Schadsoftware. Vor diesem Vorgehen hatte beispielsweise schon das Landeskriminalamt Niedersachsen gewarnt.« 

»Die einzige Möglichkeit, sich vor diesen Spam-SMS zu schützen, liegt darin, die Nummer auszutauschen«, so Dreschhoff weiter. »Dies stellt aber einen sehr hohen Aufwand für die Betroffenen dar. Hier geht es nicht nur um den meist kostenpflichtigen Wechsel der Nummer beim Mobilfunk-Provider. Sie müssen dann auch noch alle Kontakte über die neue Nummer informieren, die Signatur in Mails und auf dem Briefkopf ändern, neue Visitenkarten bestellen. Dies ist ein immenser zeitlicher und finanzieller Aufwand.« 

Die jüngsten Gerichtsurteile zeigen, dass Verbraucher durchaus Chancen haben, sich gegen Datenmissbrauch großer Unternehmen zu wehren. »Wir können Verbrauchern nur dazu raten, ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen«, sagt Rechtsanwalt Dreschhoff. »Denn nur wenn möglichst viele User sich wehren, werden die Unternehmen ausreichend unter Druck gesetzt, um gegen den schlampigen Umgang mit Kundendaten vorzugehen.« 

Sind auch Sie vom großen Datenleck bei Facebook betroffen und wollen sich gegen den schlampigen Umgang mit Ihren persönlichen Daten wehren? Dann helfen wir Ihnen gern weiter – schnell und unkompliziert. Unter www.baumeister-rosing.de/datenleck_bei_facebook können Sie kostenlos prüfen, ob Sie betroffen sind. Sollte dies der Fall ein, beraten wir Sie gern unverbindlich in einem kostenfreien Erstgespräch. Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing – wir machen uns für Sie stark! 

Foto(s): Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing


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