Datenleck: DSGVO-Verstoß durch Deezer: Analyse und rechtliche Konsequenzen

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Deezer ist gemäß DSGVO zum Schutz der Kundendaten verpflichtet.

Seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist es möglich, Datenschutz-Verstöße rechtlich zu verfolgen. Die DSGVO sieht für Betroffene Schadensersatz- und Auskunftsansprüche sowie das „Recht auf Vergessenwerden“ vor. Folglich bewerten Gerichte Datenschutz-Verstöße, wie es auch bei Deezer der Fall war, zunehmend strenger. In den letzten Monaten gab es deshalb eine vermehrte Anzahl von Urteilen, die im Sinne der betroffenen Verbraucher ausfielen.

Unzureichende Sicherheits-Maßnahmen ermöglichen es Hackern immer wieder, auf sensible Datensätze sozialer Netzwerke, wie Facebook, LinkedIn und Twitter zuzugreifen. Anschließend verkaufen die Kriminellen die Daten im Darknet. Auch beim Musikstreaming-Dienstleister Deezer gab es 2019 ein solches Datenleck. Dabei wurden die persönlichen Daten von Nutzern veröffentlich.

Zu den betroffenen Daten gehören Namen, E-Mail-Adressen und Standorte. Insgesamt waren rund 230 Millionen Deezer-Nutzer von dem Datenleck betroffen. Die Auswirkungen sind oft für die betroffenen Nutzer erheblich. Spam-Nachrichten in Form von Phishing-Mails oder Smishing sind dabei eine der häufigsten Konsequenzen. Es besteht jedoch auch die Gefahr von Identitätsdiebstahl, bei dem Cyber-Kriminelle unbefugt Zugriff auf Online-Konten erlangen und Bestellungen im Namen der Nutzer tätigen.

Betroffene haben mittlerweile sehr gute Erfolgsaussichten, gegen Unternehmen vorzugehen, die aufgrund unzureichender Sicherheits-Vorkehrungen Datenlecks erlitten haben. Im Fall des Facebook-Datenlecks haben zahlreiche Gerichte bereits positive Urteile zugunsten der Verbraucher gefällt. Diese sprechen den betroffenen Nutzern Schadensersatz von mehreren tausend Euro zu. Dank DSGVO stehen Verbrauchern verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, rechtliche Schritte gegen ein Unternehmen, wie Deezer, einzuleiten.


Transparenz und Auskunftsrecht: Informationen für Betroffene des Deezer-Datenlecks

Besteht die Befürchtung, dass die eigenen Daten vom Deezer-Datenleck betroffen sind, haben Nutzer zunächst die Möglichkeit, gemäß Art. 15 DSGVO vom Auskunftsrecht Gebrauch zu machen. So erhält der Verbraucher folgende Informationen:

  • Hat Deezer die persönlichen Daten verarbeitet?
  • Wenn ja, zu welchem Zweck hat Deezer die Daten verarbeitet?
  • Hat Deezer die Daten an Dritte weitergegeben?

Auf die schriftliche Anfrage hat Deezer einen Monat Zeit, die angeforderte Auskunft zu erteilen. Erfolgt dies nicht innerhalb der Frist oder geschieht unzureichend? Dann besteht Anspruch auf Schadensersatz.


Schadensersatz-Ansprüche bei Datenlecks: Ihre Rechte nach dem Deezer-Vorfall

Für einen Anspruch auf Schadensersatz ist es erforderlich, dass ein nachweisbarer Schaden, sei es materiell oder immateriell, vorliegt. Zudem hat der Verstoß gegen die DSGVO unmittelbar mit dem erlittenen Schaden in Verbindung zu stehen. Deezer trägt die Verantwortung, die technische Sicherheit zu gewährleisten. Zudem hat das Unternehmen Maßnahmen zu ergreifen, um Hackerangriffe zu verhindern und den Verlust der Datenkontrolle zu vermeiden. Die Höhe des Schadensersatzes variiert von Fall zu Fall und hängt mitunter von der Größe des erlittenen Schadens ab.


Haben Sie Sorge, dass Ihre persönlichen Daten gefährdet sind?

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich, welche Rechte Ihnen zustehen. Wenden Sie sich jederzeit schriftlich oder telefonisch an mich und mein Experten-Team der Kanzlei Wawra & Gaibler:

Wir helfen Ihnen gerne weiter und prüfen Ihren Fall bundesweit. Mit Ihnen gemeinsam besprechen wir die Erfolgschancen sowie das weitere Vorgehen.

Informieren Sie sich hier umfassend zu Datenlecks und DSGVO-Verstößen.


Stichworte: Datenleck, DSGVO, Datenschutz, Verbraucherschutz, Deezer

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