Informationen zum Deezer-Datenleck

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Beim renommierten Musik-Streamingdienst Deezer wurde ein Datenleck entdeckt, das weitreichende Auswirkungen auf die Privatsphäre von über 230 Millionen Deezer-Nutzern hatte. Die gestohlenen Datensätze wurden im Internet zum Verkauf angeboten. Obwohl Passwörter und Zahlungsdaten von diesem Vorfall nicht betroffen waren, wurden dennoch sensible persönliche Informationen der Kunden entwendet, darunter Vor- und Nachname, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Geschlecht, Wohnort, Beitrittsdatum und Nutzer-IDs.


Das Datenleck wird auf eine mögliche Sicherheitslücke bei einem externen Internet-Dienstleister zurückgeführt, mit dem Deezer im Jahr 2020 zusammengearbeitet hat. Die Sicherheit und der Schutz der Nutzerdaten sind von entscheidender Bedeutung für jeden Dienstleister, der mit personenbezogenen Informationen umgeht. In Anbetracht der Verletzung der Privatsphäre und möglicher finanzieller Schäden stehen den betroffenen Personen Rechte und Entschädigungsansprüche zu.

Nach den geltenden Datenschutzvorschriften haben die betroffenen Deezer-Nutzer das Recht, eine Entschädigung für den erlittenen Schaden zu fordern. Dies kann Schmerzensgeld oder den Ersatz finanzieller Verluste umfassen. Wenn Sie sich fragen, ob Ihre persönlichen Informationen von diesem Datenleck betroffen sind, gibt es Möglichkeiten, dies festzustellen. Sie können eine E-Mail an anwalt@media-kanzlei.com senden, um weitere Informationen zu erhalten.

Als betroffene Person haben Sie außerdem das Recht, von Ihrem Auskunftsrecht gemäß Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Gebrauch zu machen. Das bedeutet, dass Sie von Deezer schriftlich Informationen über die gespeicherten Daten, den Verarbeitungszweck und mögliche Weitergaben verlangen können. Deezer ist gesetzlich verpflichtet, innerhalb eines Monats auf Ihre Anfrage zu antworten. Sollte dies nicht geschehen, haben Sie das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Der Schadensersatzanspruch der Betroffenen richtet sich nach Artikel 82 der DSGVO, der vorsieht, dass bei Verstößen gegen die Datenschutzvorschriften ein Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens besteht. Es liegt in der Verantwortung von Deezer, die technische Sicherheit der Plattform zu gewährleisten und Hackerangriffe zu verhindern. Die Höhe des Schadensersatzes ist individuell und hängt von den erlittenen Schäden ab.

In solchen Fällen ist es wichtig zu beachten, dass Rechtsschutzversicherungen häufig verpflichtet sind, die Kosten für rechtliche Schritte zur Durchsetzung der Ansprüche zu übernehmen. Als Betroffene sollten Sie Ihre Rechte kennen und gegebenenfalls professionelle rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen, um angemessene Entschädigung für den erlittenen Schaden zu erhalten.

Das Datenleck bei Deezer zeigt erneut die Bedeutung eines verantwortungsvollen Umgangs mit personenbezogenen Daten und den Schutz der Privatsphäre. Es liegt in der Verantwortung jedes Unternehmens, angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um solche Vorfälle zu verhindern und den Schutz der Nutzerdaten zu gewährleisten.



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