Datenleck: LG Paderborn verurteilt Facebook erneut zu Schadensersatz

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Landgericht Paderborn verurteilt Facebook (LG Paderborn, 31.03.2023, Az. 7 O 9/22)

Facebook hat erneut eine Niederlage vor Gericht erlitten. In der Zeit zwischen Januar 2018 und September 2019 wurden massenhaft persönliche Daten von Facebook-Nutzern automatisiert gesammelt. Dieser Vorgang heißt Datenscraping.

Eine Klägerin forderte daraufhin Schadensersatz von Facebook. Sie war der Meinung, dass der Konzern ihr Persönlichkeitsrecht verletzte und gegen die DSGVO verstieß. Das LG Paderborn hat nun entschieden, dass Facebook der Klägerin eine Entschädigung in Höhe von 500 Euro zahlen muss.


Der Grund für die Datenpanne: eine mangelhaft gesicherte Funktion

Facebook verbietet ausdrücklich die automatisierte Erfassung und Sammlung von Daten. In diesem Fall wurden die Daten jedoch nicht direkt von den Facebook-Profilen gesammelt. Vielmehr konnten Nutzer mithilfe einer Suchfunktion überprüfen, ob ihre privaten Kontakte auch auf der Facebook-Plattform vertreten sind. Das funktionierte auch, ohne dass die betreffenden Nutzer ihre Telefonnummern öffentlich gemacht haben.

War eine Handynummer aus den Kontakten mit einem Facebook-Konto verknüpft, zeigte die Plattform alle wichtigen Daten an. Die Hacker nutzten erfundene Handynummern, um automatisch und in großer Anzahl Daten von Facebook zu sammeln. Im Frühjahr 2021 wurde bekannt, dass Hudson Rock, eine IT-Sicherheitsfirma, auf ein Facebook-Datenleck gestoßen ist. Private Daten von über 530 Millionen Facebook-Nutzern waren auf Hacker-Foren frei zugänglich.


Facebook hat gegen DSGVO sowie Persönlichkeitsrecht der Klägerin verstoßen

Die Klägerin berichtet, dass die Kriminellen durch Scraping sensible Informationen wie Name, Handynummer sowie Wohnort ausfindig gemacht haben. Diese Daten wurden auf Hackerplattformen veröffentlicht, die von Betrügern für Phishing-Angriffe genutzt werden. Es ist unmöglich vorherzusagen, wer auf die Informationen der Klägerin Zugriff hatte und welcher Missbrauch damit stattgefunden hat.

Facebook hat keine Maßnahmen zum Datenschutz ergriffen, um das Abgreifen von Nutzerdaten über die Suchfunktion abzuwehren. Das ermöglichte das Scraping erst. Folglich hat die Klägerin einen kausalen Schaden erlitten. Sie hat die Kontrolle über ihre persönlichen Daten verloren und ist besorgt über einen Missbrauch.


Facebook rechtfertigt sich

Facebook selbst versichert, dass keinerlei Verstöße gegen die DSGVO vorliegen. Die Daten wurden angeblich nicht durch Hacking oder die Missachtung der Sicherheit erlangt, sondern durch automatisiertes Sammeln der bereits öffentlich zugänglichen Daten. Somit waren diese laut Facebook nicht vertraulich. Es sei unmöglich, das Scraping von öffentlich zugänglichen Informationen vollständig zu verhindern, ohne die Funktionen auf Facebook zu beeinträchtigen. Die Täter hätten lediglich rechtmäßige und gewöhnliche Nutzerfunktionen, die der Konzern bereitstellt, genutzt.


Klägerin gewinnt Prozess gegen Facebook

Das LG Paderborn hat kürzlich entschieden, dass die Klägerin Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 500 € hat. Grund dafür ist ein Verstoß gegen die DSGVO seitens Facebook. Das soziale Netzwerk ist nämlich nicht in vollem Umfang seiner Informations- und Aufklärungspflicht gemäß Art. 13 DSGVO nachgekommen. Infolgedessen ist der Klägerin ein materieller oder auch immaterieller Schaden entstanden.

Das LG Paderborn stellte fest, dass der Konzern die Klägerin nicht genügend über den Zweck der Verarbeitung ihrer Handynummer informiert hat. Somit hat Facebook auch gegen Art. 34 Abs. 1 DSGVO verstoßen. Laut dieser Vorschrift hätte Facebook die Klägerin unverzüglich über die Sache informieren müssen, wenn die persönlichen Freiheiten und Rechte in Gefahr sind.


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