Datenschutzauskunft-Zentrale – Die Abzocke mit dem „Basisdatenschutz nach EU-DSGVO“

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Neue Abzock-Masche der Datenschutzauskunft-Zentrale DAZ

Seit einiger Zeit erhalten Unternehmen und Freiberufler, oft per Fax, die amtlich aussehende Aufforderung, ihre „Erfassung zum Basisdatenschutz nach EU-DSGVO“ zu bestätigen bzw. hierzu Angaben zu machen. Diese Angaben sind an die Datenschutzauskunft-Zentrale DAZ zu übermitteln. Dem Unternehmer wird mit der wie ein Behörden-Schreiben gestalteten Aufforderung suggeriert, er sei aufgrund europarechtlicher Normen verpflichtet, derartige Angaben gegenüber der Datenschutzauskunft-Zentrale DAZ zu machen.

Es handelt sich aber um nichts anderes als um eine kostenpflichtige Beauftragung des „Leistungspaket Basisdatenschutz“, ähnlich der Abzock-Maschen mit den Branchenbuch-Einträgen der GWE und der EUCOMDAT.

Hinter der „Datenschutzauskunft-Zentrale“ steckt die Firma DAZ aus Oranienburg.

Diese Beauftragung kostet € 498,00 pro Jahr und hat eine Laufzeit von drei Jahren. Ein Nutzen für den Unternehmer ist nicht erkennbar, da Leistungen angeboten werden, die von Unternehmen schon längst erfüllt werden. Hat ein Unternehmer seine Daten im Formular angegeben und dieses unterschrieben zurückgesandt, erhält er wenige Tage später eine entsprechende Rechnung über € 498,00. Bei Nichtzahlung folgen dann diverse Mahnschreiben.

Was ist zu tun?

Keinesfalls die Angaben machen und unterschreiben! Unternehmer und Freiberufler sollten ihre Mitarbeiter vor dieser Abzock-Masche warnen.

Falls das Formular schon unterschrieben wurde und die Rechnung kommt: Nicht zahlen! 

Der erste Schritt wäre dann ein rechtssicher formuliertes Anfechtungsschreiben. Auch ist anzuraten, vorsorglich und hilfsweise und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine (außerordentliche) Kündigung auszusprechen. Ein Widerrufsrecht ist nicht gegeben, da beide Parteien des Vertrages keine Verbraucher sind. 

Es wird empfohlen, einen spezialisierten Rechtsanwalt zurate zu ziehen. Dieser kann rechtssicher die im einzelnen notwendigen Handlungsschritte erläutern, die nötigen Erklärungen erstellen und ggf. auch abgeben. Das hierfür anfallende Rechtsanwaltshonorar ist im Allgemeinen deutlich günstiger als die geforderten Beträge, ggf. kann dieses auch als Schadensersatz geltend gemacht werden.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Bellmann Rechtsanwälte verfügen über die entsprechende Expertise und können Sie bundesweit wirksam bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen.



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