BHP Capital AB (Schweden) betreibt Geschäft ohne Erlaubnis! Anleger sollten schnell handeln!

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Anleger, die bei der Firma BHP Capital AB (Schweden) Gelder angelegt haben, sind besorgt. Seit einiger Zeit ist diese Firma weder telefonisch noch per E-Mail erreichbar.

Die Firma BHP Capital AB betreibt die Homepage www.bhpcapitalab.com. Ausweislich des Impressums auf dieser Homepage firmiert diese Firma als AB (Aktiebolag, schwedische Form der Aktiengesellschaft) mit Sitz in Göteborg (Schweden). Zudem sollen Zweigniederlassung in Singapur, Australien und Kanada existieren.

Angeboten werden Anlegern u.a. Festgeldanlagen und Kryptowerte. Das Anbieten insbesondere der Festgeldanlagen erfolgt ausschließlich per E-Mail oder per Telefon.

Ungewöhnlich ist schon, dass auf der Homepage kein Hauptsitz der Firma angegeben ist, sämtliche Adressen werden als Zweigniederlassungen bezeichnet. Hinzu kommt, dass die Niederlassungen in Singapur, Australien und Kanada weder über eine Telefonnummer noch über eine Faxnummer verfügen. Offenbar soll hier eine internationale Tätigkeit der Firma suggeriert werden.

Besorgniserregend ist, dass die Firma BHP Capital AB (Schweden) in Deutschland keine Erlaubnis der BaFin gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG). Dies hat die Prüfung der aktuellen Liste der BaFin für zugelassene Finanzdienstleistungsinstitute ergeben. Eine solche Erlaubnis ist für Investmentfirmen allerdings zwingende Voraussetzung dafür, überhaupt deutschen Anlegern Festgeldanlagen anbieten zu dürfen.

Die Firma BHP Capital AB (Schweden) wirbt zudem damit, dass die angebotenen Festgeldanlagen von einer europäischen Einlagensicherung abgesichert seien. Dies ist nicht der Fall. Schon allein aufgrund der fehlenden Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) ist die Firma BHP Capital AB weder in den Schutzbereich der deutschen Einlagensicherung noch in den Schutzbereich der europäischen Einlagensicherung einbezogen.

Die Firma BHP Capital AB (Schweden) betreibt somit in Deutschland ohne Erlaubnis ein Bankgeschäft in Form eines Einlagengeschäft. Zudem greift keine Einlagensicherung.

Es besteht die konkrete Gefahr, dass mit der Homepage www.bhpcapitalab.com lediglich eine Firma BHP Capital AB (Schweden) vorgetäuscht wird und Anleger unter Vorspiegelung von Sicherheiten, z. B. einer Einlagensicherung, dazu verleitet werden sollen, Gelder ins Ausland überweisen.

Alarmierend ist, dass die Mitarbeiter der Firma BHP Capital AB (Schweden) unter den angegebenen Telefonnummern und E-Mail-Adressen nicht mehr erreichbar sind.

Die Kanzlei Bellmann Rechtsanwälte vertritt bereits über 120 Mandanten, die auf eine ähnliche Weise (Vortäuschen einer Investmentbank oder Investmentfirma über gefälschte Homepages) geschädigt wurden. Diese Fälle haben die Gemeinsamkeit, dass die Vermögensschäden durch (existierende oder nur vorgetäuschte) Firmen verursacht wurden, die keinerlei Erlaubnis nach dem KWG hatten und somit unerlaubt in Deutschland Einlagengeschäfte betrieben haben.

Betreibt eine Firma ohne die dafür erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte in Form eines Einlagengeschäft, wird mit dieser unerlaubten Tätigkeit das Kreditwesengesetz als Schutzgesetz verletzt. Dies führt zu einem Schadensersatzanspruch des Anlegers, zudem stehen strafrechtliche Konsequenzen im Raum.

Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwälte

Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung überprüfen die Fachanwälte der Kanzlei Bellmann Rechtsanwälte für betroffenen Anleger deren Handlungsmöglichkeiten. 

Ihr Vorteil

Wir prüfen im Rahmen dieser kostenlosen Ersteinschätzung zeitnah,

  • ob die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden sinnvoll ist
  • welche (Schadensersatz-) Ansprüche bestehen,
  • gegen wen diese bestehen,
  • wie diese Ansprüche zeitnah durchgesetzt werden können

Als Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht verfügen die Berufsträger der Kanzlei Bellmann Rechtsanwälte über die entsprechende Expertise und können Anleger wirksam bei der Durchsetzung ihrer Rechte und Ansprüche unterstützen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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