Rechnung der Datenschutzauskunft-Zentrale aus Malta

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Die Datenschutzauskunft-Zentrale aus Malta hat im vorigen Monat durch das massenhafte Versenden von Trickformularen per Fax auf sich aufmerksam gemacht. Über die Masche hatten wir hier berichtet:

Warnung vor Datenschutzauskunft-Zentrale

Nachdem auch unsere Kanzlei ein entsprechendes Trickformular per Fax erhalten hat, haben wir umgehend eine einstweilige Verfügung beim Landgericht München I erwirkt, wonach es der Datenschutzauskunft-Zentrale fortan untersagt ist, weitere Trickformulare per Fax zu versenden. Darüber haben wir ebenfalls berichtet:

Einstweilige Verfügung gegen Datenschutzauskunft-Zentrale

Kurz darauf hat auch die Bundesnetzagentur den Faxanschluss gesperrt, von dem die Faxe versendet wurden:

Bundesnetzagentur beendet DSGVO-Abzocke der Datenschutzauskunft-Zentrale

Nun hat das Masseninkasso begonnen, was nicht anders zu erwarten war. Diejenigen Betroffenen, die das Fax unterschrieben und zurückgeschickt haben, erhalten dieser Tage eine Rechnung über 498 €, mit welcher der erste von drei Jahresbeiträgen eingetrieben wird, denn der Teufel steckt u. a. in den AGB der Datenschutzauskunft-Zentrale, in denen es heißt:

"Die Laufzeit des Vertrages beträgt zunächst 36 Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht von einer der Parteien bis spätestens drei Monate vor Ablauf der gerade aktiven Vertragslaufzeit gekündigt wird. Kündigungen haben fristgerecht und in schriftlicher Form zu erfolgen. Das Recht der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt."

Unsere Kanzlei hat in den letzten Jahren unzählige erfolgreiche Gerichtsverfahren gegen Abofallenbetreiber mit der Trickformularmasche geführt, so dass wir Betroffene in diesen Fällen optimal vertreten können. Gerne beraten wir Sie hierzu schnell, unkompliziert und bundesweit. Weitere Informationen halten wir auf unserer Website bereit, die ständig aktualisiert wird:

http://www.ll-ip.com/aktuelles/daz-datenschutzauskunft-zentrale


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