Vorsicht Abofalle: Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ) "verkauft" Basisdatenschutz EU-DSGVO für 498 €

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Wir haben gerade eine „Eilige FAX-Mitteilung“ der Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ) per Fax erhalten. Das Fax und der Name der Firma erwecken den Eindruck, dass es sich um ein behördliches Formular handelt und man seine übermittelten Daten prüfen müsse.

Das Fax hat die „Erfassung Gewerbebetriebe zum Basisdatenschutz nach EU-DSGVO“ zum Ziel. Das beigefügte Formular ähnelt optisch einem behördlichen Schreiben. In dem Formular wird von der Erfüllung „gesetzlicher Pflichten“ gesprochen und erweckt so den Eindruck, dass man das beigefügte Formular unterschreiben müsse um diese gesetzlichen Pflichten zu erfüllen.

Uns erinnert dieses Vorgehen an die Formulare der Gewerbe-Meldung.de über die wir bereits seit dem Jahre 2015 in unseren Rechtstipps auf anwalt.de berichten. Interessanterweise sitzt nun auch die neue Firma DAZ ihren Geschäftssitz in Malta. Auf dem Formular wird nur lediglich eine Postanschrift angegeben: DAZ, Zentrale Postverteilstelle, Lehnitzstrasse 11, 16515 Oranienburg genannt. Die Geschäftsadresse lautet jedoch DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd., 141 Edgard Bernard Street Gzira, GZR1707, Malta.

Eine Unterschrift auf dem Formular soll mindestens 1.494 € netto kosten.

Das Formular beginnt mit einem großen eingerahmten Hinweis 

Ergänzen oder korrigieren Sie bei Annahme fehlende oder fehlerhafte Daten bis [kurzes Datum]“:

Die eigenen Firmendaten sind in dem Formular schon eingetragen, man soll nur noch ein paar Ergänzungen vornehmen. Anschließend soll man das Formular unterschrieben und an die Faxnummer 00800 / 77 000 777 zurückfaxen. 

Und so funktioniert die Abofalle:

In einem optisch hervorgehobenen Textblock stehen zunächst langweilige Ausführungen über die DS-GVO und dass man die Daten prüfen müsse. Das ist ja kein Problem, das macht man dann auch schnell, denkt man sich.

Darunter folgt dann ein großer Absatz in einem großen (unübersichtlichen) Fließtext in welchem man über die neue DSGVO belehrt wird: Seit dem 25.05.2018 muss man die Vorgaben der neuen EU-Datenschutzgrundversorgung (DSGVO) erfüllen. Dann folgt eine Aufzählung, welche Daten von Ihrer Firma gespeichert werden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt denkt man sich wohl: „OK, jetzt kommt die übliche datenschutzrechtliche Belehrung. Die lese ich jetzt nicht genauer durch. AGB liest schließlich auch niemand“. Aber dann kommt die eigentliche Überraschung:

Im nächsten Satz wird ein „Leistungspaket Basisdatenschutz“ angeboten. Das Paket beinhaltet Muster und Checklisten rund um die DSGVO. Hierfür soll man jährlich 498 € netto bezahlen – und zwar mit einer Laufzeit von drei Jahren. 

Insgesamt fallen nach Ansicht der DAZ 1.494 netto für drei Jahre an. Falls der Vertrag nicht gekündigt wird, verlängert sich dieser sogar noch jährlich weiter.

Haben Sie das „Kleingedruckte“ auch nicht gelesen und das Formular unterschrieben? Dann sollten Sie schnell handeln:

Wenn Sie es ohne Anwalt versuchen wollen, schicken Sie ein Schreiben an die DAZ und erklären Sie die Anfechtung und zudem hilfsweise die außerordentliche und auch ordentliche Kündigung und vorsorglich den Widerruf des Vertrages. Führen Sie in Ihrem Schreiben die Gründe auf, warum Sie nicht zahlen wollen, wie z. B. dass Ihnen nicht bewusst war einen kostenpflichtigen Vertrag abzuschließen. Versenden Sie das Schreiben z. B. vorab per Fax (mit Sendebericht) und zusätzlich per Einschreiben mit Rückschein. Bewahren Sie die Zustellnachweise sehr gut auf.

Vermutlich wird die DAZ die Beendigung nicht akzeptieren und die Forderung weiterhin geltend machen. Da es sich um ein neues Geschäftsmodell handelt, gibt es zu den aktuellen „Formular-Angeboten“ (unserer Kenntnis nach) noch keine Urteile.

Sie können auch eine spezialisierte Anwaltskanzlei beauftragen

Falls Sie sich den Ärger und die Diskussionen mit der Gegenseite nicht antuen wollen (oder einfach auf Nummer sicher gehen wollen), empfehlen wir Ihnen sich möglichst schnell an eine spezialisierte Anwaltskanzlei zu wenden. Gerne helfen wir Ihnen in diesem Fall, wir haben bereits jahrelange Erfahrung mit Abofallen. Wenn Sie uns beauftragen kümmern wir uns um alles, Sie brauchen die Gegenseite nicht mehr anschreiben

Wir sind eine digital arbeitende Kanzlei und können Ihnen sehr schnell helfen. Wir legen für Sie eine passwortgeschützte WebAkte an.

Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland.

Alexander Hufschmid

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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