Dateyard AG – Mahnungen von Fairmount, enDebito und Auer Witte Thiel

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Die dateyard AG aus der Schweiz betreibt hunderte deutschsprachige Datingplattformen, wie etwa „casualdate18“, „instabums“ oder „brauchsex.com“. Zwar kann man sich auf den Webseiten der dateyard AG zunächst mit einem kostenlosen Profil anmelden. 

Will man jedoch den vollen Funktionsumfang nutzen, muss man eine sog. Premiummitgliedschaft abschließen – und tappt dabei schnell in die Abofalle (die Tricks der Abofallenbetreiber habe ich ausführlich in diesem Rechtstipp beschrieben).

Regelmäßige Abbuchungen der dateyard AG vom Konto oder Kreditkarte

Häufig stellen Betroffene einige Zeit nach der Anmeldung regelmäßige Abbuchungen vom Konto oder der Kreditkarte fest. Können die Beträge nicht abgebucht werden oder lässt man diese zurückbuchen, folgen meist sehr schnell Mahnungen. 

Diese werden entweder von den Inkassounternehmen Fairmount GmbH, enDebito collect & finance GmbH oder den Rechtsanwälten Auer Witte Thiel verschickt.

Dateyard Mahnung von Fairmount, endebito oder Auer Witte Thiel

In den Mahnungen wird behauptet, man habe eine kostenpflichtige Premiummitgliedschaft auf einer Webseite der dateyard AG abgeschlossen und sei daher zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge verpflichtet. Zudem werden in den Mahnungen Inkasso- bzw. Rechtsanwaltsgebühren geltend gemacht.

Gegen die Zahlungsaufforderung von Fairmount, endebito oder Auer Witte Thiel wehren

Betroffene, die eine Mahnung der Inkassounternehmen oder von der Kanzlei Auer Witte Thiel erhalten haben, sollten sich hier gegen wehren. Nach meiner Einschätzung bestehen erhebliche Zweifel daran, dass die Forderungen berechtigt sind. 

Insbesondere muss geprüft werden, ob die Webseiten der dateyard AG sämtlichen gesetzlichen Anforderungen genügen. Häufig fehlt es an einer eindeutigen Preisbeschreibung sowie an der korrekten Belehrung über das Widerrufsrecht. 

Abwehrschreiben herunterladen oder Rechtsanwalt beauftragen

Daher kann man sich häufig erfolgreich gegen die Mahnungen zur Wehr setzen. Wichtig ist jedoch, dass Sie die in der Mahnung gesetzte Frist beachten. Ich habe bereits vielfach Mandanten in ähnlichen Situationen geholfen. Auf meiner Homepage haben Sie die Möglichkeit, mich direkt online zum Festpreis mit der Abwehr der Mahnungen zu beauftragen.

Alternativ haben Sie dort die Möglichkeit, für die jeweilige Situation passende Musterschreiben herunterzuladen, um die Mahnungen abzuwehren. In den Schreiben wird detailliert dargelegt, aus welchen Gründen die Forderungen unberechtigt sind.

Sollten Sie noch weitere Rückfragen zu dem Thema haben, stehe ich Ihnen selbstverständlich gern auch telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.



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