dateyard AG: Abo bei casualfriends, easyficken – Mahnung von Fairmount, enDebito, Auer Witte Thiel

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Easyficken.com, casualfriends.de und viele weitere Dating- und Sex-Seiten: Kanzlei Auer Witte Thiel treiben Forderungen der dateyard AG ein

Lesen Sie hier unseren ausführlichen Leitartikel:

https://e-commerce-kanzlei.de/dateyard-novalnet.html

Was bzw. wer ist die dateyard AG?

Die dateyard AG (Sitz in der Schweiz) betreibt mit Plattformen wie easyficken.com oder casualfriends.de zahlreichen, dubios wirkende Sex- und Dating-Plattformen. 

Zahlreiche Nutzer sind bereits unbewusst in einen Abovertrag der dateyard AG getappt und sehen sich nun Zahlungsaufforderungen durch die Anwälte Auer Witte Thiel ausgesetzt.

Welche Masche steckt dahinter?

Nutzer der Plattformen der dateyard AG werden oft unbewusst Abonnenten eines zahlungspflichtigen Abo-Dienstes des Betreibers. Dabei behauptet die dateyard AG zunächst, dass ein Abo/Nutzungsvertrag zustande gekommen sei und verlangt entsprechende Nutzungsgebühren. 

Werden die von der dateyard AG geforderten Beträge nicht gezahlt, schaltet die AG für gewöhnlich ein Inkasso-Unternehmen für den weiteren Forderungseinzug ein. In den zahlreichen von uns betreuten Fällen war dies meistens die Fairmount GmbH oder die enDebito collection & finance GmbH.

Wird auch auf die Mahnungen der Inkassodienstleister nicht gezahlt, so erhält der Betroffene als nächstes Zahlungsaufforderungen der Kanzlei Auer Witte Thiel aus München, welche nunmehr mit der Geltendmachung der Forderung beauftragt wurde. 

Wozu wird die Forderung nun von Rechtsanwälten eingetrieben?

Ziel ist es unter anderem durch die steigenden Kosten Druck auf den Empfänger ausgeübt und es wird suggeriert, die Forderung sei rechtmäßig.

So werden nunmehr neben der Hauptforderung der dateyard AG auch zusätzliche Bankgebühren, Mahnkosten und Rechtsanwaltsgebühren gefordert. Zudem verweist die Kanzlei auf die Zusammenarbeit mit der Schufa, was bei vielen Betroffenen den Zahlungsdruck weiter erhöht. 

Die Forderungsstellung durch Rechtsanwälte suggeriert dabei eine gewisse Seriosität bzw. die (vermeintliche) Rechtmäßigkeit der Forderung, weshalb spätestens jetzt viele Betroffene zahlen.

Was ist zu tun?

Wichtig ist, dass Sie die Forderung weder vorschnell begleichen, noch diese weiter ignorieren. Wahrscheinlich sind Sie Opfer eines ungewollten Abos geworden und die Forderung wird unrechtmäßig geltend gemacht. Ursache ist meist, dass die Gebührenpflichtigkeit der Website nicht ausreichend ausgewiesen oder Ihre Kündigung – zu Unrecht – ignoriert wurde.

Sollten Sie die Forderung einfach ignorieren drohen gerichtliche Schritte, die mit weiteren Kosten (Gerichtsgebühren, Vollstreckungskosten etc.) verbunden sind. Die Kanzlei Auer Witte Thiel könnte beispielsweise einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen um die Forderungen titulieren und durch einen Gerichtsvollzieher gegen Sie vollstrecken zu lassen.

Sie sollten sich zudem im Klaren sein, dass die dateyard AG weiterhin das Bestehen eines Abo-Vertrages mit Ihnen behauptet und Ihnen für weitere Nutzungszeiträume neue Rechnungen stellen wird.

Reagieren Sie also schnell und lassen die Forderungen anwaltlich prüfen. 

Wir helfen Ihnen! Gerne prüfen wir die Erfolgschancen in Ihrem Fall in einer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung.

Schon zahlreiche Mandanten konnten wir erfolgreich gegen die Forderungen der dateyard AG verteidigen. Nehmen Sie hierzu gerne Kontakt per E-Mail mit mir auf. Ich stehe Ihnen als direkter Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 

0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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