Dauerbrenner: Abmahnung der Wetega UG durch Rechtsanwalt S. aus Berlin

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Aktuell liegen mir zahlreiche Abmahnungen der Wetega UG, Oberholzweg 4, 32278 Kirchlengern vor. Ausgesprochen werden die Abmahnungen durch Rechtsanwalt G.S. aus Berlin. 

Den Betroffenen wird aktuell vorgeworfen sich nicht im Verpackungsregister LUCID registriert zu haben. 

LUCID? Was ist das? 

LUCID ist ein zentrales und öffentlich einsehbares Verpackungsregister. Verpackungen, die typischerweise in Privathaushalten als Abfall anfallen müssen an einem "System" (bisher auch "Duales System" genannt) beteiligt werden. Die Fäden laufen dann quasi im LUCID-Register zusammen, denn dort kann jedermann einsehen, ob man denn auch registriert ist. 

Dieses öffentliche Register ist nun nicht ganz neu. Einsehbar sind die Registrierungen nämlich schon seit dem 01. Januar 2019 und die Registrierungspflicht bei der Stiftung Zentrale Verpackungsregister Stelle, kurz ZSVR, besteht ebenfalls seit diesem Datum. 

Das heißt aber auch, dass Sie als Händler grundsätzlich schon seit dem 01. Januar 2019 registriert sein müssen, sofern eine Systembeteiligungspflicht besteht. Ob eine solche besteht können Sie bei der ZSRV beispielsweise prüfen lassen. 

Die Registrierung ist prinzipiell einfach gestaltet. 

Sollten Sie dennoch Unterstützung brauchen, melden Sie sich gerne. 

Sollten Sie systembeteiligungspflichtig sein und sich nicht registriert haben, drohen nicht nur Abmahnungen, sondern auch Bußgelder. 

Hat es Sie erwischt? Melden Sie sich gerne.

Was tun mit der Abmahnung? 

Ob diese berechtigt ist, muss natürlich überprüft werden. Ebenso muss natürlich geprüft werden, ob der Abmahnung nicht sachfremde Motive zugrunde liegen, also ob es dem Abmahner gar nicht um den Wettbewerb an sich geht. Dann ist diese nämlich eventuell rechtsmissbräuchlich.

Um den Rechtsmissbrauch nachzuweisen, lohnt es sich Art und Umfang der Abmahntätigkeit zu dokumentieren. Hieran scheitert oft der Einwand des Rechtsmissbrauchs, sodass hier möglichst alle – im eigenen Interesse – an einem gemeinsamen Strang ziehen sollten.

Ich biete Ihnen an, die Abmahnungen – gerne auch anonymisierten – zu sammeln und gemeinsam mit Ihnen eine Verteidigungsstratege zu entwerfen. 

Und so geht es:

1. Per Fax:

Faxen Sie Ihre Abmahnung an meine Faxnummer.

Schreiben Sie dazu, wie ich damit umgehen soll (keine Weitergabe/anonymisierte Weitergabe/freie Weitergabe).

2. Per E-Mail:

Scannen Sie oder fotografieren Sie Ihre Abmahnung und schicken Sie sie (zum Beispiel als PDF-Dokument) an meine Mailadresse.

Schreiben Sie auch hier dazu, wie damit umgegangen werden soll (keine Weitergabe/anonymisierte Weitergabe/freie Weitergabe).

Dieser Service ist kostenfrei und nicht abhängig von einer Beauftragung.

3. Rufen Sie bei Rückfragen gerne an.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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