Db Immoflex - Abfindungsangebote und Schadenersatzansprüche gegen die Deutsche Bank AG

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Die Anleger des db Immoflex erhielten in den letzten Tagen Post von der Deutschen Bank AG. Diese übersandte den Anlegern ein Abfindungsangebot der Cention Beteiligungs- und Grundbesitz AG. Die Cention Beteiligungs- und Grundbesitz AG bietet den Anlegern den Kauf der Anteile an dem db Immoflex zu einem Abfindungspreis von 26,44 € je Anteil an, wobei der Kauf der Anteile auf einen Gesamtanteil von 50.000 begrenzt ist. Viele Anteilsinhaber fragen sich nun, welche Möglichkeiten ihnen verbleiben und, ob sie das Kaufangebot annehmen sollen.

Bei dem db Immoflex handelt es sich um gemischtes Sondervermögen. Der Fonds investierte im Rahmen seiner Anlagepolitik ca. 70 % seines Vermögens in offene Immobilienfonds. Der Fonds investierte unter anderem in die offenen Immobilienfonds AXA Immoselect, Morgan Stanley P2 Value und TMW Immobilien Weltfonds, welche in Schieflage gerieten und bereits Ende Oktober 2008 die Anteilsscheinrücknahme aussetzten. Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des db Immoflex ist seit dem 16.05.2011 ausgesetzt.

Vertrieb des Db-Immoflex durch die Deutsche Bank AG:

Vertrieben wurde der db Immoflex von der Deutschen Bank AG. Die Verwaltung des db Immoflex übernahm die DWS Investment GmbH. Diese kündigte die Verwaltung mit Wirkung zum 16.11.2012. Aktuell befindet sich der Mischfonds in Liquidation, der Fonds wird abgewickelt und das Vermögen an die Anteilsinhaber anteilig verteilt.

Schadenersatz gegen die Deutsche Bank AG bei Nichtaufklärung über das Risiko der Aussetzung und Nichtrücknahme der Anteile oder versteckten Provisionen beim Db-Immoflex:

In vielen Fällen ist ohnehin der wirtschaftliche bessere Weg der über den Schadenersatz bei Vorliegen und Beweisbarkeit der nicht anleger- oder anlagegerechten Beratung durch die Bank. Soweit diese Ansprüche noch nicht verjährt sind, gibt es hier ausreichend anlegerfreundliche Urteile, die durchaus gute Erfolgsaussichten versprechen.

So konnte die Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte in zahlreichen Parallelfällen bei der Vermittlung von ausgesetzten Immobiliendachfonds durch Banken erfolgreiche Urteile und angemessene Vergleiche erzielen.

Justus rät:

Anleger des Db-Immoflex sollten sich vor Annahme des Kaufangebotes an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Ungeachtet dessen, sollten in jedem Fall mögliche Schadenersatzansprüche gleich mitgeprüft werden. Diese können auch grundsätzlich noch nach bzw. neben Annahme des Abfindungsangebotes bestehen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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