Deezer-Datenleck: Gerichtsurteil: 1.000 Euro Schadenseersatz für Betroffenen des Deezer Datenlecks.

  • 3 Minuten Lesezeit

Der Musik-Streamingdienst Deezer ist von einem Datenleck betroffen. Millionen Deezer-Kunden waren von diesem Datenleck betroffen.

Das Landgericht Aachen verurteilte nun mit Urteil vom 30.01.2024 (Az.: 12 O 247/23) Deezer dazu als Ausgleich für die Datenschutzverstöße und die Ermöglichung der unbefugten Erlangung persönlicher Daten einen immateriellen Schadensersatz in Höhe von 1000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen.

Ferner stellte das Gericht unter anderem fest, dass Deezer auch verpflichtet ist, dem geschädigten Deezer Nutzer alle künftigen Schäden zu ersetzen, die ihm durch den unbefugten Zugriff Dritter auf das Datenarchiv von Deezer entstanden sind und/oder noch entstehen werden.

Der Kläger war ein Deezer Kunde, dessen persönliche Daten laut Feststellung des Gerichts bei einem Cyberangriff im Jahr 2022 veröffentlicht wurden. Zum Schaden führte das Gericht aus:

„Dem Kläger ist nach Auffassung des Gerichts ein immaterieller Schaden in Höhe von 1000,00 EUR gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO entstanden.

Der Schadensersatzanspruch nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO dient nicht nur dem Ausgleich erlittenen Schadens, sondern auch repressiven und präventiven Zwecken, indem er Verstöße sanktioniert, weiteren Verstößen präventiv vorbeugt und vor zukünftigen Verstößen abschreckt (BeckOK DatenschutzR/Quaas, DSGVO Art. 82Rn. 1). Der Erwägungsgrund 75 zur DSGVO benennt den Kontrollverlust ausdrücklich als zu erwartendes Risiko der Verarbeitung personenbezogener Daten, das zu einem Schaden bei den Betroffenen führt, indem es dort heißt: „Die Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen – mit unterschiedlicher Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere – können aus einer Verarbeitung personenbezogener Daten hervorgehen, die zu einem physischen, materiellen oder immateriellen Schaden führen könnte, insbesondere (...) wenn die betroffenen Personen (...) daran gehindert werden, die sie betreffenden personenbezogenen Daten zu kontrollieren“. Würde ein Schaden erst dann angenommen werden, wenn es durch das Abgreifen der Daten zu einer vertieften vermögens- oder persönlichkeitsrechtlichen Verletzung des Betroffenen kommt, würde das dem weit auszulegenden Schadensbegriff und dem damit verbundenen individuellen Ausgleichsanspruch entgegenstehen (vgl. OLG Koblenz Urteil vom 18.05.2022 – 5 U2141/21). Als weitere Schäden in diesem Zusammenhang kommen zudem Angst, Stress und Zeiteinbußen in Betracht.

Es kann vorliegend dahinstehen, ob für eine Ersatzpflicht nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO bereits ein Verstoß gegen eine Norm der DSGVO genügt (so: BAG, Beschluss vom 26.08.2021 – 8 AZR 253/20 (A)), oder ein konkreter Schaden des Klägers vorliegen muss (EuGH, Urteil vom 04.05.2023 – C 300/21; zum Ganzen auch: OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 02.03.2022 – 13 U 206/20).“

Recht auf Entschädigung für Betroffene des Deezer-Datenlecks

Sie sind Opfer des Deezer-Datenlecks? Dann haben Sie vermutlich Anspruch auf Schadensersatz. Nach Artikel 82 DSGVO steht Betroffenen bei Verstößen gegen die DSGVO ein Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens zu. Der Schaden kann sowohl materiell als auch immateriell sein.

Deezer ist dafür verantwortlich, die technische Sicherheit der Plattform zu gewährleisten und Hackerangriffe zu verhindern. Die Höhe des Schadensersatzes ist individuell. Hier kommt es zum Beispiel darauf an, wie hoch der Schaden ist, den Sie erlitten haben.

Ihre persönlichen Daten wurden unrechtmäßig entwendet? Wir helfen Ihnen! Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich, welche Rechte Ihnen zustehen. Wenden Sie sich jederzeit schriftlich oder telefonisch an mich und mein Experten-Team der Kanzlei Wawra & Gaibler:

Wir helfen Ihnen gerne weiter und prüfen Ihren Fall bundesweit. Mit Ihnen gemeinsam besprechen wir die Erfolgschancen sowie das weitere Vorgehen.

Foto(s): stock.adobe.com/386174427

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Florian Gaibler

Beiträge zum Thema