Einführung in das Domainrecht

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Was ist eine Domain?


Eine "Domain" ist mehr als nur eine Webadresse – sie ist die digitale Visitenkarte eines Unternehmens. Beispielsweise wird der IP-Adresse des Servers, die für den Benutzer normalerweise nicht praktisch ist, eine Domain als "Name" zugeordnet, wie z.B. www.schneideranwaelte.de. Die Wahl der richtigen Domain ist für Unternehmen von unschätzbarem Wert. Die Registrierung erfolgt über das DENIC (Deutsches Network Information Center). Unternehmen streben danach, eine "optimale" Domain zu wählen, um leicht gefunden zu werden. Sie möchten eine kurze, prägnante Domain registrieren, die oft auch einen hohen Wiedererkennungswert hat oder Teil ihrer Markenidentität ist. Das Domainrecht spielt dabei eine entscheidende Rolle, indem es Marken und Namen schützt und Täuschung sowie Missbrauch verhindert.


Rechtsprechung und Rechtsquellen im Domainrecht


Weil es noch kein eigenes Gesetz zum Domainrecht gibt, besteht dieses aus vor allem aus dem Kennzeichen- und Markenrecht sowie dem Wettbewerbsrecht. Beispielsweise hat die Rechtsprechung festgestellt, dass Domainnamen selbst schutzfähig sind, aber auch Rechte Dritter verletzen können (LG Mannheim - 7 O 60/96). Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Internet-Domains marken- oder kennzeichenrechtlichen Schutz genießen, der durch das Eigentumsrecht gemäß Artikel 14 des Grundgesetzes geschützt ist (BVerfG - 1 BvR 1306/02).


Rechtsverstöße und Konsequenzen


Verletzungen des Kennzeichen- oder Markenrechts können zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen führen (§§ 1004, 823 BGB). Bereits eine Abmahnung kann erhebliche Kosten verursachen, und Rechteinhaber können die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangen. Darüber hinaus können Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht (§ 4 UWG) ebenfalls Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche sowie Gewinnabschöpfungsansprüche (§ 10 UWG) nach sich ziehen, insbesondere wenn potenzielle Kunden getäuscht werden.

Daher ist es wichtig, in welchen Fällen die obigen Konsequenzen drohen. Die Rechtsprechung hierzu ist vielfältig, denn Rechtsverstöße im Bereich des Domainrechts können verschiedene Formen annehmen. Beispielsweise liegt eine Verletzung des Markengesetzes vor, wenn eine Domain den Namen einer eingetragenen Marke trägt und eine Verwechslungsgefahr besteht (§ 4 MarkenG). Auch das Erstellen von "Tippfehler-Domains" (BGH - I ZR 164/12) oder das "Domain-Grabbing" (OLG Frankfurt am Main - 6 U 31/00) kann gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Zugleich liegt eine sittenwidrige Schädigung (§ 826 BGB) vor, wenn kurzzeitig freigewordene Domains "abgegriffen" und somit für die Konkurrenz blockiert werden (LG München I, 33 O 15828/05)


Unterstützung durch einen Rechtsanwalt


Da das Domainrecht oft mit anderen Rechtsgebieten wie dem IT-Recht und dem Urheber- und Medienrecht verbunden ist, ist es ratsam, sich an einen spezialisierten Anwalt zu wenden. Unsere Kanzlei in Karlsruhe bietet Ihnen kompetente Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im Bereich des Domainrechts. Wenn Ihnen Rechtsverstöße vorgeworfen werden oder Sie Opfer von Rechtsverletzungen durch Dritte sind, stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite, um Ihre Interessen zu verteidigen oder Ihre Ansprüche durchzusetzen!

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