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Demokratie: Die „Herrschaft des Volkes“

  • 2 Minuten Lesezeit
Pia Löffler anwalt.de-Redaktion

[image]Am 15.09.2012 jährt sich der Internationale Tag der Demokratie zum 5. Mal. 2007 hatten die Vereinten Nationen beschlossen, dieser Tausende Jahre alten politischen Regierungsform einen Gedenktag zu widmen. Warum? Der Internationale Tag der Demokratie soll dazu Anlass geben, sich mit dem Stand der Demokratie in der Welt auseinanderzusetzen.

Alte europäische Tradition

Aber die Demokratie ist keine Erfindung der Neuzeit. Bereits in der Antike entwickelte sich diese Herrschaftsform in Griechenland. Und aus dem Griechischen stammt auch der Begriff der Demokratie: „Demos\" steht im Griechischen für „Volk\", „Kratia\" für „Herrschaft\". Frühe Formen der Demokratie entwickelten sich in Mitteleuropa erst ca. 1000 n. Chr. Mit der Einführung erster Verfassungen im 18. Jahrhundert -  z. B. in den USA -, der damit verbundenen Anerkennung der Menschenrechte und der Einführung erster Parlamente begann sich die Demokratie als die vorwiegende Herrschaftsform der Moderne zu etablieren.

Stand der Demokratie in der Welt

Und doch ist die Demokratie keine weltweit etablierte Herrschaftsform. Nicht überall auf der Welt haben die Völker das Recht und die Möglichkeit, ihren politischen Willen durch freie Wahlen zu äußern. Und so steht es auch heute noch schlechter um die Demokratie - die Freiheit der Bürger, ihre Regierung selbst zu wählen -, als man aus europäischer Sicht denken mag. Unfreie Wahlen, Marionetten-Parlamente, Diktaturen und undurchsichtige Mischformen der Herrschaftsformen beschränken weltweit Menschen in ihrer natürlichen Souveränität, ihren Menschenrechten.

Da kommt der Internationale Tag der Demokratie in Zeiten des Kampfes um Recht und Freiheit im „arabischen Frühling\" gerade recht, um das zu tun, weswegen dieser Tag von den Vereinten Nationen ins Leben gerufen wurde. Vor allem um anzuerkennen, was Völker leisten, die mit aller Konsequenz und unter Einsatz des Lebens vieler Bürger - gerade in den letzten Jahren - den Aufstand gegen Verletzung ihrer Menschenrechte wagen.

Ein Recht, das in Deutschland seit 1968 im Artikel 20 Abs. 4 Grundgesetz (GG) sogar verfassungsmäßig garantiert ist: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.\" Mit „diese Ordnung\" meint Art. 20 Abs. 4 GG die freiheitliche, demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.

(LOE)

Foto(s): ©Fotolia.com

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