Konsultative Demokratie

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Es ist ein offenes Geheimnis, dass für die menschliche Natur die Verfolgung des eigenen, individuellen Nutzens grundlegend ist. Von daher kann nicht die Homogenität des Denkens und Wollens das Ziel aller Politik sein, sondern die möglichst vollständige Widerspiegelung  der mannigfachen gesellschaftlichen Interessen und Meinungen der Bürger und Bürgerinnen mit- und ohne Migrationsgeschichte. Erst im Austragen der vorhandenen Gegensätze, in einem demokratischen Prozess des Mit- und Gegeneinander, vollziehe sich der Willensbildungsprozess vom Privaten zum Öffentlichen.

Konsultative Demokratie kann die Defizite der "Schein-Demokratie" ins Licht rücken, so dass sich die gesellschaftlichen Interessen und Meinungen in der Demokratie widerspiegeln und berücksichtigt werden können.

Durch Verhandlungen, Diskussionen und Kompromisse zur Förderung des Gemeinwohls durch Lösung konkreter Probleme können die Repräsentanten in einem politischen Vertretungskörperschaften (zum Beispiel einem Stadtparlament, Kommunale Ausländervertretung KAV) dazu beitragen, die, wenn auch keineswegs ausschließlich, doch maßgeblich durch pragmatische Erwägungen im Rahmen eines freiwilligen Zusammenschlusses von gewählten Mandatsträgern zur Erlangung politischer Interessen und Ziele eine wichtige Rolle in der internen Willensbildung im (Stadt-)Parlament spielen. Im repräsentativen System der Bundesrepublik Deutschland kommt den Oppositionsfraktionen vor allem Kontroll- und Kritikfunktion zu.


Dabei ist jedoch zu beachten, dass wegen der "Parteien-Demokratie" eine effiziente Arbeit von den gewählten Repräsentanten des Volkes durch die Fraktionsdisziplin eingeschränkt wird. In der konsultativen Demokratie darf jedoch nicht der Repräsentant des Volkes durch den Fraktionszwang zum Schweigen genötigt werden, weil gemäß Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG verankerten Prinzip des freien Mandats hierdurch ins Leere läuft und somit hätten wir eine "Maulkorb-Demokratie".



Foto(s): dr dr iranbomy antidiskriminierungsanwalt

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