Der Standort konnte nicht bestimmt werden.
Der Standort konnte nicht bestimmt werden.

Der Ablauf einer GmbH-Gesellschafterversammlung.

  • 2 Minuten Lesezeit

Der Ablauf einer Gesellschafterversammlung ist bzw. sollte im Gesellschaftsvertrag geregelt sein.

Finden sich im Gesellschaftsvertrag keine Regelungen, sollten sich die verantwortlichen Personenkreise an folgender Gliederung und Durchführung der Gesellschafterversammlung orientieren:

 

  1. Einleitung und Begrüßung 
  2. Wahl des Versammlungsleiters (optional)
  3. Feststellung der Beschlussfähigkeit bzgl. der anwesenden Gesellschafter und Stimmrechte
  4. Verlesung und Besprechung der einzelnen Tagesordnungspunkte
  5. Abarbeitung und Abstimmung über den jeweiligen Tagesordnungspunkt
  6. Feststellung des Stimmergebnisses und Verlesung des Beschlussergebnisses
  7. Verfassung des Protokolls der Gesellschafterversammlung und Unterzeichnung durch die   anwesenden Gesellschafter und den Versammlungsleiter      
  8. Feststellung über die Beendigung der Versammlung


Das Recht zur Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung haben alle Gesellschafter, und zwar unabhängig davon, ob sie stimmberechtigt sind. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist grundsätzlich zulässig, § 47 Abs. 3 GmbHG.

Die Teilnahme von Beratern ist (auch) in bei GmbH-Gesellschafterversammlungen grundsätzlich nicht zulässig, wenn im Gesellschaftsvertrag nichts anderes geregelt ist.

Je nach Gesellschaftsform und Gesellschaftsvertrag kann ein Versammlungsleiter vorgesehen sein.

Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn auch nur einer der geladenen Gesellschafter erschienen ist. Der Gesellschaftervertrag kann hiervon abweichende Regelungen treffen.

Grundsätzlich wird mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen (nicht der vorhandenen) Stimmen abgestimmt, § 47 Abs. 1 GmbHG. Anders als im Personengesellschaftsrecht erfolgt die Beschlussfassung somit grundsätzlich nicht nach Köpfen, sondern nach Kapitalanteilen.

Dem Protokoll sollte wegen dessen Beweiserheblichkeit im Falle eines Rechtsstreits hohe Aufmerksamkeit gewidmet werden.


Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte rechtliche Materie. Insbesondere wird keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 

Gerne stehe ich Ihnen bei Fragen und Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Ladung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung zur Verfügung.

Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn auch nur einer der geladenen Gesellschafter erschienen ist. Der Gesellschaftervertrag kann hiervon abweichende Regelungen treffen.



#Gmbh #Gesellschafter #Gesellschaft #Geschäftsführer #Ladung #Einberufung #Form #Frist #Sitz #Gesellschafterversammlung #Tagesordnungspunkt #Aktivlegitimation #Durchführung #Versammlungsleiter #Gesellschafterprotokoll #Beschlussergebnis #Stimmergebnis



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten Handelsrecht & Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Holger Traub , Dipl. Kfm.

1. Historie und Eröffnung des Insolvenzverfahrens Mit Datum zum 01.03.2023 eröffnete das Amtsgericht Charlottenburg das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Watchmaster ICP GmbH. Zum ... Weiterlesen
Die verdeckte Gewinnausschüttung stellt bei einer Kapitalgesellschaft (insbesondere der GmbH) ein wesentliches steuerrechtliches Thema dar. Ein Großteil steuerrechtlicher Streitfragen mit dem ... Weiterlesen
1. Einkommensteuer und Körperschaftsteuer Im Gegensatz zu anderen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, stellt die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) keine eigene steuerliche ... Weiterlesen

Beiträge zum Thema

06.04.2022
Regelungen im Gesellschaftsvertrag notwendig Wie uns die Pandemie deutlich vor Augen geführt hat, sind viele ... Weiterlesen
27.05.2018
Stimmrechtsausschlüssen und Stimmverboten sind im Gesellschaftsrecht von besonderer Bedeutung. Mit ihnen soll ... Weiterlesen
30.06.2020
Eine GmbH kann von ein oder mehreren Personen gegründet werden. Wichtig dabei ist, dass der gesamte bürokratische ... Weiterlesen