Die Online-Gesellschafterversammlung einer GmbH: Ablauf, Rechtsgrundlagen, Vorteile und Nachteile.

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1. Einleitung 

Die Digitalisierung hat auch vor den Türen der Gesellschafterversammlungen von GmbHs nicht Halt gemacht. 

Immer mehr Unternehmen und Gesellschafter entscheiden sich für die Durchführung von Gesellschafterversammlungen in einem Online-Format. 

Doch wie läuft eine solche Versammlung ab, und welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen beachtet werden? 

In diesem Artikel wird auf diese Fragen im Grundsatz eingegangen und ein Vergleich zwischen Vor- und Nachteilen von Online- und Präsenzversammlungen angestellt.


2. Ablauf und Einberufung

Die Einberufung einer Online-Gesellschafterversammlung erfolgt grundsätzlich nach den gleichen Regeln wie bei einer Präsenzversammlung. 

Die Einladung muss insbesondere die Tagesordnung enthalten und rechtzeitig an die Gesellschafter versandt werden. 

Der wesentliche Unterschied besteht in der Durchführung der Versammlung, die über eine Online-Plattform erfolgt, auf der Diskussionen geführt und Beschlüsse gefasst werden können (müssen!).


3. Rechtsgrundlagen

Die Möglichkeit, Gesellschafterversammlungen online durchzuführen, wurde durch das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht geschaffen. Dieses Gesetz erlaubt es, Gesellschafterversammlungen ohne physische Präsenz der Gesellschafter abzuhalten. Auch nach der Pandemie können Regelungen in der Satzung der GmbH oder in der Geschäftsordnung getroffen werden, die Online-Versammlungen ermöglichen.

Wesentliche Rechtsgrundlage, wenn keine Regelungen in der Satzung für eine Gesellschafterversammlung via online getroffen wurde, ist § 48 Abs. 1 GmbHG.

Achtung!

Soll eine Gesellschafterversammlung online durchgeführt werden, müssen hierzu alle Gesellschafter zustimmen. So heißt es konkret in § 48 Abs. 1 S. 2 GmbHG:

"Versammlungen können auch fernmündlich oder mittels Videokommunikation abgehalten werden, wenn sämtliche Gesellschafter sich damit in Textform einverstanden erklären."


4. Beschränkungen von Online-Beschlüssen

Grundsätzlich können in Online-Versammlungen alle Arten von Beschlüssen gefasst werden, sofern die Satzung dies nicht ausschließt. 

Jedoch kann die Durchführung von geheimen Abstimmungen in einem Online-Format herausfordernd sein, und bestimmte komplexe Angelegenheiten können eine persönliche Diskussion erfordern.


5. Vorteile und Nachteile 

Vorteile von Online-Gesellschafterversammlungen sind u.a. die Flexibilität und die Einsparung von Reisezeit und -kosten. Sie ermöglichen die Teilnahme unabhängig vom Aufenthaltsort und können die Einbindung aller Gesellschafter erleichtern. Nachteile können technische Probleme, eingeschränkte Diskussionsmöglichkeiten und fehlende persönliche Interaktion sein. 

Präsenzversammlungen bieten vor allem den Vorteil direkter, persönlicher Kommunikation und Interaktion, was insbesondere bei komplexen oder kontroversen Themen von Bedeutung sein kann. Der Hauptnachteil sind die mit der Anreise verbundenen Zeit- und Kostenaufwendungen.


6. Fazit

Die Durchführung von Online-Gesellschafterversammlungen ist eine innovative Möglichkeit, die Flexibilität und Effizienz in den Unternehmensalltag bringt. 

Die rechtlichen Rahmenbedingungen ermöglichen eine weitgehend freie Gestaltung, wobei die Satzung der GmbH maßgeblich ist. 

Trotz der vielen Vorteile sollten Unternehmen die Limitationen von Online-Versammlungen berücksichtigen und in bestimmten Fällen den Wert persönlicher Begegnungen nicht unterschätzen.

Zudem können die Themen Datenschutz und berechtigte Teilnehmer an einer Online Konferenz (und die entsprechende Kontrolle) wesentliche Problempunkte darstellen.



Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 


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Foto(s): Dr. Holger Traub

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