Der Arbeitgeber hat gekündigt - welche Rechte habe ich als Arbeitnehmer?

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Oft völlig unerwartet erhält man Post vom Arbeitgeber und zwar eine Kündigung.

Besonders wichtig ist, dass man das Kündigungsschreiben ernst nimmt. Gegen eine Kündigung kann man nur innerhalb von 3 Wochen ab Zugang vorgehen. Diese gesetzliche Frist ist nicht verlängerbar und kann nur durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage eingehalten werden. Ist die Frist versäumt worden bleibt es bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne dass insbesondere noch eine Abfindung realisiert werden könnte.

Oft sind Kündigungsfristen falsch berechnet worden oder aber nicht durch verspäteten Zugang der Kündigung - der Arbeitgeber muss diesen nachweisen - nicht eingehalten worden. Dann erst recht kann man gegen eine Kündigung erfolgreich vorgehen.

Wenn in einer Firma mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt sind muss der Arbeitgeber eine sogenannte Sozialauswahl durchführen. Diese unterbleibt häufig.

Verfügt die Firma über einen Betriebsrat muss dieser vor Ausspruch der Kündigung angehört werden. Auch hier passieren häufig Fehler.

Auch wenn man eigentlich in der Firma nicht weiter arbeiten möchte, muss man gegen eine Kündigung vorgehen um sich die Chance auf eine Abfindung zu erhalten.

Der Weg zum Anwalt lohnt sich in den allermeisten Fällen.

Rechtsanwalt 

Jochen Dotterweich


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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